Garantiefall! Wie lang darf eine Bearbeitungszeit dauern?
[url=http://www.stern.de/Garantiefall! Wie lang darf eine Bearbeitungszeit dauern?][/url]In der Garantiezeit ist die Saugnapfhalterung eines TOM TOM -Navi defekt geworden.
Seit Garantie-Anerkennung sind bereits sechs Wochen vergangen. Noch kein neues
Teil, wie schriftlich bei Garantie-Anerkennung zugesagt, geliefert.
Seit Garantie-Anerkennung sind bereits sechs Wochen vergangen. Noch kein neues
Teil, wie schriftlich bei Garantie-Anerkennung zugesagt, geliefert.
Antworten (2)
Es gibt keine Regelung, wie lange eine Garantieabwicklung dauern darf. Du könntest mal an die Adresse schreiben, die dir die Anerkennung geschickt hat, und um Mitteilung des Sachstandes bitten, mit dem leisen Hinweis, dass du die Halterung dringend brauchst, und du dir jetzt eine kaufen müsstest, wenn sie dir deine nicht bald zuschicken.
Der Verbraucher muß dem Lieferanten einen angemessen Zeitraum für die Reparatur bzw. Nachlieferung gewähren. Nach 6 Wochen ist dieser Zeitraum, auch bei sehr wohlwollender Auslegung im Sinne von Tom Tom, für eine einfache Ersatzteilieferung sicher abgelaufen.
Daher: Schriftlich sich auf die erste Reklamation beziehen, Tom Tom mitteilen, daß die sich im Verzug befinden, eine Nachfrist von 10 Tagen setzen und erklären, daß das Gerät, z.B. für Geschäftsfahrten zu ständig neuen und wechsenden Einsatzorten dringend benötigt wird und ohne die Halterung nicht benutzt werden kann. Somit bestünde Anspruch auf Schadenersatz, weil z. B. ein Ersatzgerät ausgeliehen oder angeschaft werden muß. Nebenbei noch ein Hinweis auf eine bestehende Rechtschutzversicherung kann auch nicht schaden.
Daher: Schriftlich sich auf die erste Reklamation beziehen, Tom Tom mitteilen, daß die sich im Verzug befinden, eine Nachfrist von 10 Tagen setzen und erklären, daß das Gerät, z.B. für Geschäftsfahrten zu ständig neuen und wechsenden Einsatzorten dringend benötigt wird und ohne die Halterung nicht benutzt werden kann. Somit bestünde Anspruch auf Schadenersatz, weil z. B. ein Ersatzgerät ausgeliehen oder angeschaft werden muß. Nebenbei noch ein Hinweis auf eine bestehende Rechtschutzversicherung kann auch nicht schaden.