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schroedi8998

Gebrauchte Bücher mit Leseprobe verkaufen

Hallo Community, hallo Rechtsversteher,
ich verkaufe gerne meine gelesenen Bücher im Netz. Das ist Hobby und Spaß an der Freud, den reich kann man dadurch nicht werden.
Dem Angebot füge ich meist einige selbstkopierte Leseprobe bei, denn ich schmöker auch gern im Buch bevor ich es kaufe.
Nun sind mir Bedenken gekommen. Verletze ich damit das Urheberrecht?
Wäre ganz doof, wenn mir dafür eine Abmahnung ins Haus flattern würde.


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Antworten (3)
Farfaraway
Du stellst die kopierte Seite in sInternet oder?Wenn ja, verletzt du das Urheberrecht. Du stellst damit urheberrechtlich geschütztes Material ins Internet. Du stellst die kopierte Seite in sInternet oder?
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elfigy
Es verletzt das Urheberrecht. Alternativ würde ich einen Link zu einem Internetbuchhändler zu diesem Buch posten. Dort wird es auch beschrieben. Das müsste reichen. Der Abmahnwahn greift immer mehr um sich. Man darf nicht einmal in ein öffentliches Forum ein Gedicht von Heinz Erhard posten, auch dann nicht, wenn man ihn ordentlich als Urheber nennt.
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schroedi8998
Hallo, Und Danke für Eure Antworten.
Mir scheint im Grunde seid Ihr auch genauso schlau wie ich.
Vom Prinzip her stehe ich voll hinter dem Urheberrecht.
Niemand soll eine Arbeit tun und nicht dafür entlohnt werden !!!
Ich gehe ins Büro und bekomme am Monatsende meinen Lohn, der Handwerker repariert meine Wasserleitung – ich zahle die Rechnung – fertig.
Die Auslegung des Urheberrechts finde ich ganz große Sch … . Kein Normalbürger versteht sie wirklich. Es wabern nur Gerüchte, Meinungen und Teilwahrheiten durch den Raum.
Es besteht z.B. ein Recht auf Zitate wenn man Autor und Datum des veröffentlichten Originals nennt (usw. usw. usw.) Verstehen tut das kein Normalbürger mehr, ich jedenfalls nicht.
Mir scheint die einzigen die dadurch wirklich profitieren sind einige dubiose Rechtverdreher.

So, genug gefrustet, ich hoffe Ihr frustet ein bisschen mit mir und auf meine Frage scheint wohl keine so einfache Antwort zu geben.
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