Lukas Farber
Gebrauchtes Auto kaufen
wenn ich mir ein gebrauchtes Auto quasi "gekauft wie gesehen" kaufe, kann ich den wieder zurückgeben, wenn etwas nicht stimmt. Das Auto soll nach Angaben des Verkäufers "Händler" unfallfrei sein.
Antworten (4)
Ich weiß wirklich nicht, ob du das kannst. Ich könnte das.
Wenn Händler gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, sind das häufig Kommissionsgeschäfte, d.h. der Händler tritt nur als Vermittler auf. Deshalb kann man den meist nicht zotteln, wenn eine gegebene Zusage nicht zutrifft. Ist der Händler tatsächlich der Verkäufer, dann hast du eh Garantie darauf. Und die Zusicherung, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, gilt nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nur für den Zeitraum, in dem der Händler das Fahrzeug hatte, sondern für den Zeitraum ab Erstzulassung.
Wie auch immer, ist es ein weiter Weg, bis jemand dazu verurteilt wird, wegen falscher Zusicherungen ein Fahrzeug zurückzunehmen. Bis dahin fließt viel Geld (z.B. für Gutachten, Anwalt, Beweissicherungsverfahren), welches du erst einmal vorstrecken musst, bei unsicherem Ausgang eines Prozesses über möglicherweise 2 Instanzen.
Wenn Händler gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, sind das häufig Kommissionsgeschäfte, d.h. der Händler tritt nur als Vermittler auf. Deshalb kann man den meist nicht zotteln, wenn eine gegebene Zusage nicht zutrifft. Ist der Händler tatsächlich der Verkäufer, dann hast du eh Garantie darauf. Und die Zusicherung, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, gilt nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nur für den Zeitraum, in dem der Händler das Fahrzeug hatte, sondern für den Zeitraum ab Erstzulassung.
Wie auch immer, ist es ein weiter Weg, bis jemand dazu verurteilt wird, wegen falscher Zusicherungen ein Fahrzeug zurückzunehmen. Bis dahin fließt viel Geld (z.B. für Gutachten, Anwalt, Beweissicherungsverfahren), welches du erst einmal vorstrecken musst, bei unsicherem Ausgang eines Prozesses über möglicherweise 2 Instanzen.
Kommt drauf an ob es sich um einen Kauf von einer gewerblichen oder privaten Person handelt. Bei einem Privatkauf (z.B. Ebay Kleinanzeigen) besteht kein Rücknahmerecht seitens des Verkäufers.
Bei einem Kauf von einem Händler (gewerblich) besteht (insofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen) das gesetzliche Widerrufsrecht welches 2 Wochen beträgt.
Bei einem Kauf von einem Händler (gewerblich) besteht (insofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen) das gesetzliche Widerrufsrecht welches 2 Wochen beträgt.
Ach mien lütten bh_roth,
immer noch unterwegs mit deiner Standard-Antwort:
»Ich weiß wirklich nicht, ob du das kannst.«
Um dann mit dem bombastischen Beispiel voranzugehen: »Ich könnte das.«
Seit wie vielen Jahren machst du das, Hase?
Bist du da immer noch nicht durch wie durch Pubertät und Mercedesfahren?
Mit freundlichen Grüßen 🦘
immer noch unterwegs mit deiner Standard-Antwort:
»Ich weiß wirklich nicht, ob du das kannst.«
Um dann mit dem bombastischen Beispiel voranzugehen: »Ich könnte das.«
Seit wie vielen Jahren machst du das, Hase?
Bist du da immer noch nicht durch wie durch Pubertät und Mercedesfahren?
Mit freundlichen Grüßen 🦘
Ist mir mal so passiert.
Die Karre hat nach zwei Wochen rumgezickt ohne Ende.
Die wollten dann auch nicht zahlen wegen Kommission und so, obwohl der Vorbesitzer ein Verwandter des Händlers war.
Abgesehen davon hatte denen nicht gepasst, dass ich pro Woche weit über 1000 KM mehr auf dem Tacho hatte.
(Sprich der Schaden war Kilometerabhängig und wäre im Normalbetrieb in der Stadt erst nach Monaten aufgetreten)
Ein Schelm wer da auf Ideen kommt...
Ich hab dann tierisch Zoff gemacht und wenigstens noch einen Teil zurück bekommen.
Wenn da keine Verhandlungsbereitschaft gewesen wäre...
... wäre ich die Nacht drauf garantiert mit nem Pflasterstein und einer Sprühdose vor deren Auslage aufgetaucht.
Solche Aktion ist aber nicht jedermanns Sache und ich kann davon natürlich nur abraten.
:-)
Die Karre hat nach zwei Wochen rumgezickt ohne Ende.
Die wollten dann auch nicht zahlen wegen Kommission und so, obwohl der Vorbesitzer ein Verwandter des Händlers war.
Abgesehen davon hatte denen nicht gepasst, dass ich pro Woche weit über 1000 KM mehr auf dem Tacho hatte.
(Sprich der Schaden war Kilometerabhängig und wäre im Normalbetrieb in der Stadt erst nach Monaten aufgetreten)
Ein Schelm wer da auf Ideen kommt...
Ich hab dann tierisch Zoff gemacht und wenigstens noch einen Teil zurück bekommen.
Wenn da keine Verhandlungsbereitschaft gewesen wäre...
... wäre ich die Nacht drauf garantiert mit nem Pflasterstein und einer Sprühdose vor deren Auslage aufgetaucht.
Solche Aktion ist aber nicht jedermanns Sache und ich kann davon natürlich nur abraten.
:-)