Gehwegparken
Guten Tag, bei uns wird per Verkehrszeichen 315 geregelt, dass auf dem Gehweg geparkt werden darf. Dieses Zeichen besitzt einen Pfeil in eine Richtung. Allerdings wird der Bereich nirgends durch ein Zeichen 315 mit entgegengesetztem Pfeil geschlossen. Daher stellt sich die Frage nun, wie weit ist hier das Gehwegparken erlaubt? Bis zur nächsten Kreuzung?
Antworten (3)
Weil das niemand weiß, hat in meiner Stadt der Bürgerverein dafür gesorgt, dass die Stadtverwaltung die Flächen, die frei bleiben müssen, extra gekennzeichnet.
Ja, Parkzonen und Park- bzw. Haltverbote gelten immer nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, im Gegensatz zu Streckenverboten wie Tempolimit oder Überholverbot. Diese müssen durch ein Ende-Schild bzw. eine Veränderung der Limitierung beendet werden. Sie enden nicht an Kreuzungen udn Einmündungen.