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Gast

Erbschaftssteuer bei zwei eingetragenen Personen im Grundbuch

Hallo,
ich habe lange recherchiert, aber bisher nirgendwo eine eindeutige Antwort gefunden.
Mein Vater bewohnt ein Einfamilienhaus und möchte, dass ich dieses nach seinem Tod erbe. Nun sit der Wert des Hauses weit über meinem Freibetrag, so dass ich Erbschaftssteuer zahlen müsste.
Ließe sich diese reduzieren, wenn er mich als Miteigentümer im Grundbuch eintragen würde?
Frage beantworten Frage Nummer 3000278126 Frage melden

Antworten (2)
PezzeyRaus
Schenkungs- oder Erbschaftssteuer haben nichts mit deinem Freibetrag zu tun. Früher konntest du ein "normales" Familienhaus (ich glaube bis 450.000 Euro) als Sohn oder Tochter oder Divers erben, ohne dass du dafür überhaupt Steuern zahlen musstest. Das hat sich allerdings vor ein paar Tagen geändert, wie, weiß ich nicht, da solltest du wirklich einen Anwalt fragen.
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ingSND
Erbe und Schenkung sind steuertechnisch gesehen so ziemlich das Gleiche, alle zehn Jahre kann man steuerfrei ein "leistungsloses Einkommen" beziehen.
Wenn Dir Dein Vater jetzt einen Anteil schenkt, der bei Dir zu keiner Schenkungssteuer führt (also max. 400.000€), dann bist Du erst mal mit "drin". Das muss Dein Vater zehn Jahre lang überleben, dann kann er Dir das nächste mal steuerfrei 400K€ übertragen. Und so weiter. Stirbt er vor Ablauf der zehn Jahre. wird die letzte Schenkung dem Erbe zugeschlagen.
Ich schätze mal, Deine Mutter lebt nicht mehr - sonst könnte Dein Vater Deiner Mutter nochmal 400.000€ schenken und die schenkt sie dann Dir weiter. So könntest Du 800K€ steuerfrei bekommen - aber dazu scheint es zu spät zu sein.
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