Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Volks- und Privatbank?
Antworten (6)
Gemeinsam haben beide Banken, dass sie Geldgeschäfte aller Art tätigen.
Der Unterschied ist die Geschäftsform. Privatbanken sind oft inhabergeführte Personengesellschaften.
Volksbanken sind, wie auch Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken.
Was die jeweilige Gesellschaftsform genau bedeutet, kannst du leicht googeln.
Der Unterschied ist die Geschäftsform. Privatbanken sind oft inhabergeführte Personengesellschaften.
Volksbanken sind, wie auch Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken.
Was die jeweilige Gesellschaftsform genau bedeutet, kannst du leicht googeln.
Auf einer Volksbank darf jeder sitzen, wenn sie gerade frei ist. Meine Privatbank gehört mir und jeder, der sich darauf ausruhen möchte soll mich bitte vorher fragen.
Volks- und Raiffeisen-Banken sind Genossenschaftsbanken, dass heißt (zumindest in der Regel) Jeder Kunde wird Mitglied in der Genossenschaft. Die Bank gehört also ihren Kunden. Das ist bei einer Privatbank anders.
Gemeinsam ist beiden Bank-Arten, dass die Geschäftsführung der Bank von jemandem gemacht werden muss, der/die das auch gelernt hat. Und auch sonst gelten die Gesetze und Regelungen für Banken unabhängig davon, wem sie gehören.
Gemeinsam ist beiden Bank-Arten, dass die Geschäftsführung der Bank von jemandem gemacht werden muss, der/die das auch gelernt hat. Und auch sonst gelten die Gesetze und Regelungen für Banken unabhängig davon, wem sie gehören.
Die Genossenschaftsbanken würden sich freuen, wenn nur die Hälfte ihrer Kunden Mitglied wäre. Dafür muß man Genossenschaftsanteile kaufen. Und man bekommt Dividende.
@elfi
Korrekt, bei meiner Hausbank ist voraussetzung, dass man mindestens einen Geschäftsanteil kauft, um ein Konto eröffnen zu können. Man kann beliebig viele Geschäftsanteile kaufen und ist mit denen dann an der Gewinnausschüttung beteiligt. Stimmberechtigt sind aber maximal 3 Geschäftsanteile, damit niemand die Bank "privat übernehmen" kann.
Ist das nicht die Regel so?
Korrekt, bei meiner Hausbank ist voraussetzung, dass man mindestens einen Geschäftsanteil kauft, um ein Konto eröffnen zu können. Man kann beliebig viele Geschäftsanteile kaufen und ist mit denen dann an der Gewinnausschüttung beteiligt. Stimmberechtigt sind aber maximal 3 Geschäftsanteile, damit niemand die Bank "privat übernehmen" kann.
Ist das nicht die Regel so?