Generalvollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich wenn sich ein Enkel die - Generalvollmacht-, auch post mortal,
erschleicht und mit einem Verwandten nach und nach alle -Wert Gegenstände- des Haushaltes entnimmt? Zudem erfolgen -Abbuchungen- und -Schenkungen-zum Eigennutz, wobei das Geld und die materiellen Werte, zur häuslichen Krankenpflege vorgesehen waren. Der Vollmachtgeber ist zur Zeit Krankenhaus und nicht über den Umfang der Entnahmen informiert.
Vielen Dank für die Möglichkeit der Information!
wie verhält es sich wenn sich ein Enkel die - Generalvollmacht-, auch post mortal,
erschleicht und mit einem Verwandten nach und nach alle -Wert Gegenstände- des Haushaltes entnimmt? Zudem erfolgen -Abbuchungen- und -Schenkungen-zum Eigennutz, wobei das Geld und die materiellen Werte, zur häuslichen Krankenpflege vorgesehen waren. Der Vollmachtgeber ist zur Zeit Krankenhaus und nicht über den Umfang der Entnahmen informiert.
Vielen Dank für die Möglichkeit der Information!
Antworten (12)
Ich denke der Fragesteller meint das hier: http://www.helpster.de/generalvollmacht-ueber-den-tod-hinaus-die-konsequenzen-einfach-erklaert_147224
Gast, du musst verstehen. Manche User hier (z.B. Ing) sind nicht fähig zur Interpretation. Selbst bei kleinsten Rechtschreibfehlern wissen Sie schon nicht mehr, was gemeint ist. Aber dafür gibt es ja mich.
Ungeschickter Vergleich! Die Trefferquote beim Interpretieren liegt bei ing ungleich höher als bei Sockensuppe.
Eine Vollmacht von einem Toten erschleichen? Wie funktioniert das? Und plötzlich liegt der Vollmachtgeber im Krankenhaus? In der Pathologie? Das ist doch alles ausgemachter Quatsch. Mal wieder eine „Frage“ auf Stern-Niveau.
Wenn es sich in der Tat um eine Generalvollmacht des Enkels über den Tod hinaus handelt, und dieser wie geschildert handelt, dürfte ein Fall des §266 StGB -Untreue- handeln.
Ein nicht ganz unbeachtliches Fehlverhalten, dem eigentlich mit einer sofortigen Strafanzeige begegnet werden sollte!
Ein nicht ganz unbeachtliches Fehlverhalten, dem eigentlich mit einer sofortigen Strafanzeige begegnet werden sollte!
Grundsätzlich hast Du sicher recht, rayer. Zu oft fehlen für eine ordentliche Antwort wichtige Informationen.
In diesem Fall sehe ich aber nicht einmal großartigen Interpretationsspielraum:
1. Enkel hat Generalvollmacht (in welcher Ausgestaltung, und auf welchen Wege erhalten mag dahinstehen, jedenfalls hat er sie),
2. Vollmachtgeber befindet sich z.Zt. im Krankenhaus, und ist nicht über den Umfang der Entnahmen informiert.
Heißt für mich: Opa lebt, und Enkel nebst einem weiteren buckeligen Verwandten räumt inzwischen die Bude aus und Konten leer.
Oder sehe ich da etwas falsch?
In diesem Fall sehe ich aber nicht einmal großartigen Interpretationsspielraum:
1. Enkel hat Generalvollmacht (in welcher Ausgestaltung, und auf welchen Wege erhalten mag dahinstehen, jedenfalls hat er sie),
2. Vollmachtgeber befindet sich z.Zt. im Krankenhaus, und ist nicht über den Umfang der Entnahmen informiert.
Heißt für mich: Opa lebt, und Enkel nebst einem weiteren buckeligen Verwandten räumt inzwischen die Bude aus und Konten leer.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Na dann möchte es noch einmal wiederholen:
wie wäre es, den Vollmachtgeber zu informieren?
Alles andere erübrigt sich!
wie wäre es, den Vollmachtgeber zu informieren?
Alles andere erübrigt sich!
Durch Wiederholung wird's auch nicht besser, wokk!
Was bitte soll der über die Umtriebe informierte Opa denn machen? Aus dem Krankenhausbett steigen, nach Hause fahren? Schlüsseldienst anrufen zwecks Schlösseraustausch?
Brief an Enkel aufsetzen mit Widerruf der Vollmacht? Bis der nachweislich zugegangen ist, sind Bude und Konten leer. Und ob sich das Bürschen dann an die Rechtswirkung eines zur Kenntnis gebrachten Widerrufs hält, wage ich doch schwer zu bezweifen.
Was bitte soll der über die Umtriebe informierte Opa denn machen? Aus dem Krankenhausbett steigen, nach Hause fahren? Schlüsseldienst anrufen zwecks Schlösseraustausch?
Brief an Enkel aufsetzen mit Widerruf der Vollmacht? Bis der nachweislich zugegangen ist, sind Bude und Konten leer. Und ob sich das Bürschen dann an die Rechtswirkung eines zur Kenntnis gebrachten Widerrufs hält, wage ich doch schwer zu bezweifen.