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Gast

Generalvollmacht

Mein Bruder hat mir eine Generalvollmacht ausgestellt,über den Tod hinaus .Ich habe ihn dann auch bis zu seinem Tod bei uns zu Hause gepflegt und mich um ihn gekümmert, da seine 5 Kinder ihn mit seiner Krebserkrankung komplett im Stich gelassen haben .Er hat es leider nicht mehr geschafft ein Testament zu schreiben .Sein Wunsch war es das ich seinen PKW behalte ,jetzt kommen seine "Kinder" und können es gar nicht erwarten ,sich das Erbe unter den Nagel zu reißen.
Nun meine Frage ,kann ich das Auto durch die Generalvollmacht behalten oder dürfen sie es sich holen ?
Ich bedanke mich im Voraus und wäre froh, wenn mir jemand helfen kann .
Frage beantworten Frage Nummer 3000139475 Frage melden

Antworten (1)
dschinn
Eine Generalvollmacht nach dem Tode nennt man eine transmortale Vollmacht.
Hast du sowas?
Ist diese Vollmacht damals von einem Notar beurkundet worden?

Zweimal Nein?
Vergiss die Karre!
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