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Gast

genügt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeit per Email

meinte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Antworten (2)
Skorti
Frag doch mal im Stern-TV-Chat ...
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bh_roth
Dies ist zwar nicht der Stern-TV-Chat, aber soviel: Die Kopie per eMail genügt, wenn in der eMail vermerkt ist, dass das Original auf dem Wege ist. Dann muss das Original aber auch unverzüglich zu deinem Arbeitgeber
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