Geschwindigkeit überschritten
Bin im San Bernadinotunnel mit ca. 98kmh geblitzt worden
nach Abzug der Toleranz vielleicht bei 94/95
Fahre nur alle 2 Jahre durch die Schweiz.
Verjährt die Strafe nach 2 Jahren oder bezahle ich besser die Strafe?
Habe ein altes Auto, das zu beschlagnahmen lohnt nicht.
nach Abzug der Toleranz vielleicht bei 94/95
Fahre nur alle 2 Jahre durch die Schweiz.
Verjährt die Strafe nach 2 Jahren oder bezahle ich besser die Strafe?
Habe ein altes Auto, das zu beschlagnahmen lohnt nicht.
Antworten (4)
Zitat: "im Zuge der Europäisierung erfolgt auch ein Verfahren in D.
Meines Wissens stimmt das nicht, denn es gibt kein Abkommen mit der Schweiz bezüglich der gegenseitigen Verfolgung und Eintreibung von Bußgeldern.
Meines Wissens stimmt das nicht, denn es gibt kein Abkommen mit der Schweiz bezüglich der gegenseitigen Verfolgung und Eintreibung von Bußgeldern.
Ein Abkommen zur Vollstreckung von Geldbußen usw., so wie es seit vielen Jahren mit Österreich existiert, ist mit der Schweiz bisher nicht in Kraft getreten. Damit ist eine Vollstreckung einer schweizerischen Ordnungsbuße durch deutsche Behörden nicht möglich. Ich zitiere gerne meinen Beitrag vom 02.08.2012 nochmals:
Zitat": Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es zwischen Deutschland und der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied lediglich ein Rechtshilfeabkommen, jedoch kein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen gibt. Aus diesem Grund würden Sie, selbst wenn Sie als Fahrerin angegeben werden würden, zwar Post von der deutschen Polizei bekommen, eine Vollstreckung kommt aber nicht in Frage. Aber es sollte dann in den nächsten zwei Jahren das Schweizer Staatsgebiet nicht betreten werden, weil sonst gegen ihn vollstreckt werden kann (sog. Vollstreckungsverjährung). Die Rechtslage zwischen Israel und der Schweiz kann hier nicht beurteilt werden, doch könnte sich Ihr Freund, wenn er in diesem Zeitraum keinen Schweiz-Aufenthalt plant, sich als Fahrer zu erkennen geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problemkreis vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael B******
Rechtsanwalt
Zitat Ende"
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problemkreis vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael B******
Rechtsanwalt
Zitat Ende"