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Gast

Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung.

Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.
Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“
Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.
Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.

Nun meine Fragen:
1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?
2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?
3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?
4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?
5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Frage beantworten Frage Nummer 3000132214 Frage melden

Antworten (2)
Cheru
1. Du bekommst zum Abschluss ein Schreiben, dass Du zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurdest.
2. Du warst so schnell, dass es dafür keine festgesetzte Strafe gibt. Es wird ein individuelles Bußgeld festgelegt. Falls Du nichts zahlt, wird die o.g. Freiheitsstrafe kommen.
3. Siehe oben
4. Nein.
5. Jein. Es gibt einen Vertrag, aber die Vollstreckung von Geldbußen gilt (noch) nicht.

Du solltest wesentlich langsamer fahren!
Du solltest sicherheitshalber fünf Jahre lang nicht die Schweiz betreten.
Du musst auch in Liechtenstein, Österreich und Frankreich aufpassen: Dort kann die Schweiz vollstrecken.
Im Zweifel wirst Du eingebuchtet und Dein Auto wird beschlagnahmt.
Zu Recht, meinst Du nicht auch?
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Fiete11
Deutschland hat zwar mit der Schweiz kein Rechtshilfeabkommen, allerdings kann die Schweiz ein Inkassounternehmen beauftragen. Dann hast Du nicht nur die saftige Strafe zu zahlen, sondern hast auch noch einen Schufa-Eintrag.

Es wird Dir also nichts nützen, den Kopf in den Sand zu stecken.
Da Du ziemlich gerast bist, wird es auch entsprechend teuer für Dich werden oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.

Reagiere also und stell Dich den Sanktionen. Ansonsten solltest Du Dich besser nie wieder, und nicht nur die nächsten vier Jahre, in der Schweiz aufhalten.

Ganz ehrlich? Wer ins Ausland fährt und sich nicht über die Verkehrsregeln informiert, der ist schon ziemlich blauäugig. Wärest Du vor Ort erwischt worden, hätten die Schweizer evtl. sogar Dein Auto kassiert.

Und wenn man Fehler macht, dann steht man dafür gerade. Das scheint Dir aber ein völlig fremder Gedankengang zu sein.
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