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Gast

Strafzettel Schweiz

Hallo liebes Rechtsschutz-Team,

Ich brauche mal euer Expertenwissen.

Es geht um folgenden Artikel: https://www.adac.de/news/bussgeld-schweiz/

Gilt das neue Vollstreckungsabkommen ab dem 1. Mai 24 auch für Vergehen, die vor dem Mai passiert sind? Ich habe kürzlich einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten, den ich ungerne bezahlen möchte.
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Antworten (4)
Skorti
Hier gibt es kein Rechtsschutz-Team.
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wokk
Wer will schon gerne einen Strafzettel bezahlen . . .
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Vandit
Wenn Du Scheizze baust, dann steh gefälligst auch dafür gerade.
Ansonsten reise doch einfach mal wieder in die Schweiz ein und Du wirst sehen was passiert.

Mir gefällt, dass die Schweiz Rasern gleich das Auto wegnimmt.
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umjo2.1
Wie Skorti bereits schrieb, gibt es hier kein 'Rechtschutz-Team'. M.w. auch keine Experten mit Kenntnissen in deutsch-schweizerischem Polizeirecht.
Daher unter allen erdenklichen Vorbehalten: Sofern der Bescheid 70 Franken nicht übersteigt, kann der Bescheid in der BRD derzeit nicht vollstreckt werden.
Die Schweiz als Reiseziel ist dann für dich künftig allerdings tabu: Solltest du dort in eine Verkehrskontrolle geraten, ist u.U. Vollstreckung vor Ort angesagt, in der Schweiz auch eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Bußen möglich, und es kann dir -je nach Höhe des Tachosstands- sogar eine Inhaftierung und die Einziehung deines Boliden drohen.

Tipp (einmalig kostenlos): Halte dich an die Verkehrsregeln, dann brauchst du auch hier nicht mehr aufzuschlagen!
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