bh_roth
Gesichter von Angeklagten verpixelt
Vor der Urteilsverkündung gegen Beate Zschäpe konnte ich bemerken, dass der Nachrichtensender "Welt" (früher N24) die Gesichter von 2 Angeklagten verpixelt hat. Der Sender wies darauf hin, dass er das tun müsste. Deshalb kam seine Übertragung auch um 3 Sekunden Zeitverzug (Unterschied zum Sender NTV) beim Zuschauer an. Der Nachrichtensender NTV übertrug auch live, aber original, ohne verpixelte Gesichter.
Woran liegt das? Zum Schutz eines Angeklagten kann es doch nicht sein, sonst hätte das NTV auch tun müssen. Kann das auch lizenzrechtliche Gründe haben?
Woran liegt das? Zum Schutz eines Angeklagten kann es doch nicht sein, sonst hätte das NTV auch tun müssen. Kann das auch lizenzrechtliche Gründe haben?
Antworten (3)
Nö
n-tv ist rtl, die nehmen den Pressekodex nicht so genau.
Welt ist Springer, erstaunlich, dass die das noch so machen. Dafür kannst du aber bei Bild Nahaufnahmen von Opfern sehen.
Kommt immer auf den jeweiligen Redakteur an.
Oder vielleicht hat Welt mal eine Abmahnung erhalten.
Normal gilt, wer noch nicht verurteilt ist, gilt als zwar verdächtig und beschuldigt, aber korrekt als unschuldig.
Diese Personen sind zu schützen.
Bei der Zschäpe ist das anders. Sie gilt als Person des öffentlichen Interesses. Sozusagen prominent. Die darf man zeigen.
n-tv ist rtl, die nehmen den Pressekodex nicht so genau.
Welt ist Springer, erstaunlich, dass die das noch so machen. Dafür kannst du aber bei Bild Nahaufnahmen von Opfern sehen.
Kommt immer auf den jeweiligen Redakteur an.
Oder vielleicht hat Welt mal eine Abmahnung erhalten.
Normal gilt, wer noch nicht verurteilt ist, gilt als zwar verdächtig und beschuldigt, aber korrekt als unschuldig.
Diese Personen sind zu schützen.
Bei der Zschäpe ist das anders. Sie gilt als Person des öffentlichen Interesses. Sozusagen prominent. Die darf man zeigen.
Natürlich müssen alle Medien die Gesichter verpixeln.
Aber manche Medien haben da eine "Ach, ich denk nicht immer dran"-Haltung.
Anderen Medien sind die Rechte von einfachen Menschen einfach egal (Die werden ja schon nicht klagen, und wenn können die sich das Klagen durch alle Instanzen nicht leisten) .
Andere Medien sagen sich, wir lassen uns durch Gesetze doch nichts vorschreiben. Jetzt erst Recht.
Was auch mich wundert, ist dass gerade der Springer Sender sich an die Gesetze hält. Das ist schon fast ein Novum.
Aber manche Medien haben da eine "Ach, ich denk nicht immer dran"-Haltung.
Anderen Medien sind die Rechte von einfachen Menschen einfach egal (Die werden ja schon nicht klagen, und wenn können die sich das Klagen durch alle Instanzen nicht leisten) .
Andere Medien sagen sich, wir lassen uns durch Gesetze doch nichts vorschreiben. Jetzt erst Recht.
Was auch mich wundert, ist dass gerade der Springer Sender sich an die Gesetze hält. Das ist schon fast ein Novum.
@elfigy
Auch eine Verurteilung hebt das Recht am eigenen Bild nicht auf.
Ich zweifle auch, dass ein Schuldspruch aus einem Mittäter gleich eine Person des öffentlichen Interesses machen würde. (Schäpe ausgenommen)
Auch eine Verurteilung hebt das Recht am eigenen Bild nicht auf.
Ich zweifle auch, dass ein Schuldspruch aus einem Mittäter gleich eine Person des öffentlichen Interesses machen würde. (Schäpe ausgenommen)