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Gast

Gibt es bei einem Tausch des Sitzbezugs vom Auto eine Gewährleistung ?

Vor einem Jahr wurde mir auf Garantie ein Tausch des Fahrersitzbezuges vorgenommen. Jetzt 12 Monate später ( Auto 2,5 Jahre alt) wird ein erneuter Tausch
abgelehnt. Gibt es hier eine Gewähr ??
(Auto VW, Golf6, KM 45000)
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Antworten (2)
Eichenlaub
Normalerweise bekommt man auf alles, was neu is, eine Gewährleistung von mind. 24 Monaten. Das betrifft auf jeden Fall den Bezug (wenn er denn neu ist, gebraucht gibt es 12 Monate). Auf die Dienstleistung an sich (der Austausch) müsste es auch so sein. Allerdings liegt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr vor, d.h. du musst nachweisen, dass der Austausch nicht durch dein Verhalten notwendig geworden ist udn der Händler/ Dienstleister verantwortlich ist.
Aber grundsätzlich kannst du das verlangen. Aber schau mal in deinen Kaufvertrag zum Auto bzw. den zum Austausch unter "Gewährleistungsausschluss". Da müsste mehr stehen. Ansonsten begründen und erklären lassen!
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Meyerhuber
Evtl. wird der Sitzbezug als Verschleißteil angesehen?
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