Luiluiohno
Nach dem Einkaufen in Italien musst eich feststellen, dass die Kaffeemaschine defekt ist. Welche Rechte stehen mir da eigentlich zu?
Antworten (5)
Leider ist man ausschließlich auf die Kulanz des Verkäufers beziehungsweise Herstellers angewiesen, wenn es sich um einen eigentlichen Garantiefall handelt. Es gilt in so einem Fall das italienische Recht. Andererseits gilt auch wiederum das Außenhandelsrecht, was vorrangig ist und in dem kein Gewährleistungsanspruch festgeschrieben ist.
Sie haben leider nicht sehr viele Rechte aus Deutschland heraus, da sich der Vertragspartner im Ausland befindet. Sie können nur auf Kulanz des Herstellers hoffen. Ein Prozess vor einem internationalen Gericht, um seine eventuell vorhandenen Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, würde, auch wenn es sich um einen recht kostspieligen Kaffee-Vollautomaten handelt, den Kaufpreis der Maschine wahrscheinlich um ein Vielfaches überschreiten. Ebenfalls haben diese Prozesse vor dem internationalen Gerichtshof eine mehrjährige Wartezeit und werden von so gut wie keiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Italien gehört ja der EU an, somit besteht auf jeden Fall ein Widerrufsrecht. In Italien gilt ein 10-tägiges Widerrufs-und Rückgaberecht. Die Frist beginnt am Tag des Warenerhalts. Um die Frist einzuhalten, muss die Rückgabe per Einschreiben erfolgen, die Kosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.