MRSchubert2424
Gibt es eigentlich noch Züge in Europa, die einen Raucherbereich haben? Auf welchen Strecken?
Antworten (6)
Bei der deutschen Bahn sind seit dem 1. September 2007 alle Züge ausnahmslos rauchfrei. Die Bahn möchte damit die Bemühungen der Regierung unterstützen. In den meisten Ländern ist es nicht mehr möglich, außer am Balkan. In Serbien und Kroatien gibt es noch Raucherbereiche.
Nein, so was gibt es nicht mehr. Man darf ja generell in öffentlichen Gebäuden nicht mehr rauchen, das gilt eben auch für Züge. Am Bahnhof gibt es Raucherbereiche, die ausgeschildert sind. Schon witzig, ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, da durfte man sogar im Flugzeug rauchen. Heute undenkbar.
Soweit ich das weiß, haben die das komplett abgeschafft. Du darfst ja auch nur noch an bestimmten Stellen im Bahnhof rauchen und in den Zügen ist es wie in der Gastronomie: Rauchen verboten!!! Ist zwar doof aber ich denke mal das es sich jetzt auch nicht mehr ändern wird.
Tatsächlich gibt es bei der österreichischen privaten Bahngesellschaft 'Westbahn' welche zwischen Wien und Salzburg verkehrt seit 2015 wieder Raucherabteile.
Die Beförderungsbedingungen der Westbahn lauten folgendermaßen:
"4.2 f) Das Rauchen (inkl. Elektrischer Zigaretten, die nikotinhaltige Liquide als Trägerflüssigkeit verwenden) ist verboten, mit Ausnahme in den speziell dafür vorgesehenen Bereichen."
Ich kann da nichts lesen von Raucherabteilen. Und da Österreich am Beispiel von Gastwirten ein wesentlich restriktiveres, mit hohen Strafen bewehrtes Anti-Raucher-Gesetz hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Angestellter der Bahn, der die Fahrtausweise zu kontrollieren hat, und selbst Nichtraucher ist, auf Grund einer Dienstanweisung gezwungen wird, die vollgepafften Abteile zu betreten, um seiner Dienstverpflichtung nachzukommen. Das würde eine Lawine von Einzelklagen gegen den Arbeitgeber nach sich ziehen. Davon hätte ich gehört. Kurz: ich kann es mir nicht vorstellen.
"4.2 f) Das Rauchen (inkl. Elektrischer Zigaretten, die nikotinhaltige Liquide als Trägerflüssigkeit verwenden) ist verboten, mit Ausnahme in den speziell dafür vorgesehenen Bereichen."
Ich kann da nichts lesen von Raucherabteilen. Und da Österreich am Beispiel von Gastwirten ein wesentlich restriktiveres, mit hohen Strafen bewehrtes Anti-Raucher-Gesetz hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Angestellter der Bahn, der die Fahrtausweise zu kontrollieren hat, und selbst Nichtraucher ist, auf Grund einer Dienstanweisung gezwungen wird, die vollgepafften Abteile zu betreten, um seiner Dienstverpflichtung nachzukommen. Das würde eine Lawine von Einzelklagen gegen den Arbeitgeber nach sich ziehen. Davon hätte ich gehört. Kurz: ich kann es mir nicht vorstellen.