rrankewicz
Gibt es genaue Kriterien für "leichte" und "schwere" Verletzungen bei Unfällen?
"Lebensbedrohlich" scheint mir klar zu sein, aber was ist in Nachrichten gemeint, wenn von schweren oder leichten Verletzungen die Rede ist?
Antworten (6)
"schwerverletzt" ist für die Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus bleiben muss.
Bei leichten Verletzung ist demnach eine Übernachtung im Krankenhaus unnötig.
Hie der Link zur Quelle
Bei leichten Verletzung ist demnach eine Übernachtung im Krankenhaus unnötig.
Hie der Link zur Quelle
womit rrankewicz' Frage beantwortet wäre: Nein, es gibt keine genauen Kriterien. Jede Organisation definiert leichte und schwere Verletzungen für ihren Geltungsbereich anders...
und genau das ist das Problem: Wenn jede Gruppe etwas anderes unter einem Begriff versteht und diesen Begriff auch dementsprechend anders nutzt als die anderen Gruppen, wird das Ganze eben ungenau, den nwoher soll ich jetzt wissen, auf welche Definition sich der Sprecher bezieht? Auf seine oder auf meine? Und wenn er sich auf seine bezieht: Woher soll ich wissen, welche das ist?
Gerade durch die Vielzahl der genauen Definitionen wird es wieder ungenau.
Aber das ist jetzt eine Frage der Semantik...
Gerade durch die Vielzahl der genauen Definitionen wird es wieder ungenau.
Aber das ist jetzt eine Frage der Semantik...
Die Definition mit dem Krankenhaus kannte ich noch nicht, ich war immer der Meinung das leichte Verletzung heißt "keine bleibende Schäden", Schwer Verletzt heißt das ein Verunfallter bleibende Schäden behalten wird.
Hallo,
bei meiner Ausbildung zum Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich gelernt, dass Verletzungen, die ambulant behandelt werden, als "leichte" Verletzungen einzustufen sind, Verletzungen, die stationaer behandelt werden muessen dagegen als "schwere" Verletzungen.
Ob dies heute bei der Polizei in NRW immer noch so gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen, da ich den Beruf inzwischen gewechselt habe.
Gruss aus Tiflis
bei meiner Ausbildung zum Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich gelernt, dass Verletzungen, die ambulant behandelt werden, als "leichte" Verletzungen einzustufen sind, Verletzungen, die stationaer behandelt werden muessen dagegen als "schwere" Verletzungen.
Ob dies heute bei der Polizei in NRW immer noch so gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen, da ich den Beruf inzwischen gewechselt habe.
Gruss aus Tiflis