Cordelier
Grundbuch Frage
Da mein Vater verstorben ist, ist nun meine Ma Eigentümer von Haus und Grund. Muß das im Grundbuch umgetragen werden???
Antworten (14)
Nein; ich geh mal davon aus, dass im Grundbuch "Eheleute" bzw. "(Herr) A. B. und (Frau) C. B." stehen.
Das erfolgt in der Regel ohne dein Zutun durch Benachrichtigung des Grundbuchamtes durch das für für den Nachlass zuständige Amtsgericht.
Das geht aber doch - wie schon der geschätzte Zeitgenosse miele richtig bemerkt - automatisch!
Also muss die Antwort auf Coredliers Frage heißen: NEIN.
-KK-Modus aus-
Also muss die Antwort auf Coredliers Frage heißen: NEIN.
-KK-Modus aus-
Opal, in der Regel erbt der Ehegatte nur dann allein, wenn keine Verwandten erster oder zweiter Ordnung vorhanden sind.
Selbst betroffen: Ehefrau als Alleineigentümerin einer Immobilie ist verstorben.
Erben wurden gemeinsamer ehelicher Sohn und meine Wenigkeit je zu 1/2.
M.W. ist -anderslautende Verfügungen des Erblassers ausgenommen- der überlebende Ehegatte immer nur Erbe zu 1/2.
Was den Grundbucheintrag betrifft: der erfolgt in der Tat aufgrund einer Meldung des Nachlassgerichts ans Grundbuchamt normalerweise automatisch.
Nachfragen kann indes sicher nicht schaden!
Selbst betroffen: Ehefrau als Alleineigentümerin einer Immobilie ist verstorben.
Erben wurden gemeinsamer ehelicher Sohn und meine Wenigkeit je zu 1/2.
M.W. ist -anderslautende Verfügungen des Erblassers ausgenommen- der überlebende Ehegatte immer nur Erbe zu 1/2.
Was den Grundbucheintrag betrifft: der erfolgt in der Tat aufgrund einer Meldung des Nachlassgerichts ans Grundbuchamt normalerweise automatisch.
Nachfragen kann indes sicher nicht schaden!
Umjo, laut Testament ist meine Ma Alleinerbin. Anders sieht es aus wenn meine Ma auch mal das zeitliche Segnet.
Coredlier, Deine Mutter kann eigentlich nicht - es sei denn, Du bist rechtskräftig enterbt - Alleinerbin sein.
Sie ist, wenn ich es recht verstehe sog. Vorerbin - siehe Berliner Testament - und Du bist sog. Nacherbe.
Die Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch erfolgt vom Nachlassgericht veranlasst, automatisch.
Sie ist, wenn ich es recht verstehe sog. Vorerbin - siehe Berliner Testament - und Du bist sog. Nacherbe.
Die Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch erfolgt vom Nachlassgericht veranlasst, automatisch.
Das ist inhaltlich richtig.
Ich denke aber, es ist für Opal nicht relevant, weil er eine gute Beziehung zu seiner Mutter hat und den Willen des Vaters so respektiert. Man muß nicht ohne große Not den Pflichtteil herausverlangen, wenn man mit dem überlebenden Elternteil in bestem Einvernehmen lebt.
Ich denke aber, es ist für Opal nicht relevant, weil er eine gute Beziehung zu seiner Mutter hat und den Willen des Vaters so respektiert. Man muß nicht ohne große Not den Pflichtteil herausverlangen, wenn man mit dem überlebenden Elternteil in bestem Einvernehmen lebt.
ja elfi, so ist es. Meinen Teil bekomme ich erst wenn meine Mutter auch Tot ist. So ist es geregelt mit der Familie.
@Amos: Auch die befreite Vorerbin kann nicht machen was sie will, sie darf das Vorerbe nicht schädigen. Sie muss für verkaufte Gegenstände Surrogate anschaffen (notfalls den Kaufpreis in Geld) und dem Vorerbe wieder zuführen. Sie darf auch nichts aus dem Nacherbe verschenken und schon gar nicht einen Miterben bevorzugen. Sie kann das Vorerbe allerdings in Grenzen für sich persönlich verwenden. Ansonsten ist sie zum Schadensersatz verpflichtet (§2138 Abs. 2 BGB). Die nicht befreite Vorerbin darf sowieso nur die Erträge ziehen und muß den Erbgegenstand davon vorrangig erhalten. Übrigens: Kinder haben zumindest einen Pflichtteilsanspruch (50% des gesetzlichen Erbes), wenn der nicht wirksam entzogen wurde (das bedarf aber eines guten Grundes wie z.B. einen Mordversuch am Erblasser!).
Aber zur Frage: Ja, wenn das Erbe geteilt ist, muss das Grundbuch berichtigt werden. Das ist logisch: Das Grundbuch gilt als richtig (öffentlicher Glaube), deshalb muss auch alles getan werden, damit es richtig ist.
Aber zur Frage: Ja, wenn das Erbe geteilt ist, muss das Grundbuch berichtigt werden. Das ist logisch: Das Grundbuch gilt als richtig (öffentlicher Glaube), deshalb muss auch alles getan werden, damit es richtig ist.
Mr Spock: schöööne Antwort! Sehr ausführlich und inhaltlich wohl auch richtig.
Nur: 1. schaltet Amos nach eigenem Bekunden aktuell beim Lesen den Verstand aus, und denkt -bestenfalls- gerade noch um die Ecke ;-)
2. geht Deine Antwort (deswegen?) haarscharf an der Fragestellung vorbei.
Lies diese evtl. noch einmal!
@Opal: ich bin jetzt aber doch leicht beleidigt: Du hast bumms gern, weil er nach Deiner Meinung der einzige ist, von dem hier 'brauchbare Kritik' kommt?!
Erklär' Dich!
Nur: 1. schaltet Amos nach eigenem Bekunden aktuell beim Lesen den Verstand aus, und denkt -bestenfalls- gerade noch um die Ecke ;-)
2. geht Deine Antwort (deswegen?) haarscharf an der Fragestellung vorbei.
Lies diese evtl. noch einmal!
@Opal: ich bin jetzt aber doch leicht beleidigt: Du hast bumms gern, weil er nach Deiner Meinung der einzige ist, von dem hier 'brauchbare Kritik' kommt?!
Erklär' Dich!
@umjo: Daß das Grundstück im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden muss, habe ich doch geschrieben - wie das geht war ja nicht gefragt.
Ansonsten wollte ich vor allem den ganzen Mist richtigstellen, der oben so verzapft worden ist.
Und danke für die Blumen, ja das ist richtig, ich habe viele Jahre beruflich damit zu tun gehabt.
Ansonsten wollte ich vor allem den ganzen Mist richtigstellen, der oben so verzapft worden ist.
Und danke für die Blumen, ja das ist richtig, ich habe viele Jahre beruflich damit zu tun gehabt.