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babylaby

Grundbucheintrag

Meine Bank hat mir vor vielen Jahren ein Darlehen über 15.000 € bewilligt und dieses
per Grundschuldeintrag abgesichert. Das Darlehen ist getilgt, der Eintrag im Grundbuch
jedoch noch nicht gelöscht. Jetzt hat die Bank aufgrund eines nicht mehr bedienten
Girokonto`s berechtigten Anspruch auf 2.200,-- €. Kann sie mit dieser NEUEN Forderung auf den Grundbucheintrag zugreifen und eine Zwangsversteigerung meines
Hauses einleiten?
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Antworten (11)
elfigy
Nein, jedenfalls nicht sofort, weil du diese Schuld nicht über den Grundbucheintrag abgesichert hast. Aber wenn du so fragst - hast du die Absicht, diese 2200.- Schuld nicht zurückzuzahlen ? Damit wirst du nicht durchkommen, man wird dich pfänden. Du kannst aber für diese Schuld niedrige Zinsen verlangen und sie in Raten abtragen, wenn du dafür die Grundschuld als Sicherheit anbietest. Danach kannst du sie löschen lassen. So würde ich es machen. Wenn du nicht zahlst, wird die Schuld sehr schnell anwachsen und du musst am Ende doch zahlen, denn ganz zum Schluss, wenn aus den 2200 ein Vielfaches geworden ist, dann kommt doch dein Häuschen an die Reihe.
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Opal
Wegen 2200€ werden die nicht dein Haus versteigern. Die holen sich eher nen Titel und Pfänden deinen Lohn oder dein Konto.
Am besten ist du gehst zu deinem Bankberater, auch wenns ein steiniger Weg ist, und ihr einigt euch auf ne Umschuldung als Kredit mit einhergehender Ratenzahlung.
Bei ner drohenden Kontopfändung nicht vergessen dein aktuelles Girokonto in ein P-Konto umstellen zu lassen.
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Opal
Das P-Konto hat den Vorteil das du ne Pfändungfreigrenze von etwas mehr wie 1000€ hast und deine monatlichen Überweisungen tätigen kannst. Ansonsten machen die dir mit ner Pfändung dein Konto zu und es geht nix mehr.
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status-quo-fan
@elfigy
Besser ist es, sich von der Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen zu lassen; die kostet nichts oder nur wenig.
Die Löschung im Grundbuch ist im Zweifel erheblich teurer.
Die Löschung der Grundschuld kann dann "kostenlos" bei einer notwendigen Veränderung des Grundbucheintrages (Verkauf, Umschreibung auf Kind/er bzw. Erben) vorgenommen werden.
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elfigy
Damit hast du recht statusquo. babylaby wird diese Bewilligung aber erst erhalten, wenn die neue Schuld getilgt ist und aufgrund der Fragestellung sieht es für mich so aus, alle wolle er/sie diese Schuld nicht begleichen. Das mögen Banken zu Recht gar nicht. Und wenn sie mit einem P Konto verarscht werden, wenn sie mit einer Pfändung kommen, das mögen sie auch zu Recht gar nicht. Ich würde so verfahren wie in meiner ersten Antwort und dann die vor dir erwähnte Löschungsbewilligung verlangen.
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Opal
Elfi, hast du heut nen schlechten Tag gehabt?
Das P-Konto ist keine Verarsche sondern ein Schutz des Kunden um seine Bankgeschäfte zu tätigen und nicht noch weiter in den Sumpf der Verschuldung reingezogen zu werden. Und die Löschung im Grundbuch kostet in etwa 130€, zahlbar beim zuständigen Amtsgericht.
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elfigy
Opal ich meinte das mit der Verarschung nicht grundsätzlich, sondern auf diesen Fall bezogen. Wenn jemand ein Konto bei Bank A hat und dort überzieht, dann bei Bank B ein P-Konto aufmacht mit dem Ziel, die Schulden bei Bank A nicht abtragen zu müssen, dann fühlt sich Bank A zu Recht verarscht und das wird Folgen haben. Dann wird Bank A diese Einwilligung nicht geben und irgendwann greift sie doch auf das Haus zu. Im übrigen wissen wir nichts über die weitere finanzielle Situation von babylady, es kann nur rückgeschlossen werden, dass die Schulden des alten Girokontos nicht bezahlt werden wollen.
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Bester
Keine Ahnung, elfigy! Wer ein P-Konto hat, darf kein weiteres Konto besitzen.
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Opal
Guten Morgen Elfi und Bester. Da habt ihr beiden natürlich Recht und stimme dem auch so zu.
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Angelxxxxx
Vom Grundsatz der Grundschuld.
Für jede Grundschuld, die die Bank sich im Grundbuch eintragen lässt, gibt es sogenannten Zweckerklärungen für Grundschulden (wie darf diese verwendet werden)

Enge Zweckerklärung -> sichert nur das/die Darlehen zu dem Haus zu dem das Grundbuch gehört
Weite Zweckerklärung -> die Grundschuld sichert die Geschäftsbeziehung und somit sämtliche Konten (Giro, Darlehen, Avale, etc.)

Grundsätzlich wird bei einer engen Zweckerklärung, wenn das Darlehen ordnungsgemäss zurück gezahlt wurde, die Bank von sich aus eine Löschungsbewilligung der Grundschuld dem "Schuldner" zusenden. Dem Schuldner ist es aber selbst überlassen, ob er die Grundschuld beim Notar löschen lässt (hier entstehen wieder Kosten) oder dies zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt oder die Grundschuld für spätere Kredite stehen lässt (da ein Neueintrag einer Grundschuld ebenfalls Kosten entstehen).
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mantrid
Selbst wenn es gar keine Grundschuld gäbe, kann die Bank über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid einen Pfändungsbeschluss in Dein Vermögen erwirken, damit eine Sicherungshypothek in Dein Haus erzwingen und dann die Zwangsvollstreckung betreiben. Wenn Du knapp bei Kasse bist, ab zur Schuldnerberatung (nimm nur die kostelose, denn es gibt Leute, die nur Dein Geld wollen) oder nutze die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.
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