Alle Fragen von "Angelxxxxx"
Alle Antworten von "Angelxxxxx"
Urlaubsberechnung:
Jahresurlaub / 12 * 9 = zustehender Urlaub (z.B. 30 / 12 * 9 = 22,5 = 23 Tage)
Gem. Gesetz erwirbt man den Anspruch auf den kompletten Urlaub nach 6 Monaten.
Soll heissen, wenn Du bei Ausscheiden 25 Tage Urlaub schon genommen hast, kann der Chef zuvielgegebenen Urlaub nicht zurückfordern...
Vom Grundsatz der Grundschuld.
Für jede Grundschuld, die die Bank sich im Grundbuch eintragen lässt, gibt es sogenannten Zweckerklärungen für Grundschulden (wie darf diese verwendet werden)
Enge Zweckerklärung -> sichert nur das/die Darlehen zu dem Haus zu dem das Grundbuch gehört
Weite Zweckerklärung -> die Grundschuld sichert die Geschäftsbeziehung und somit sämtliche Konten (Giro, Darlehen, Avale, etc.)
Grundsätzlich wird bei einer engen Zweckerklärung, wenn das Darlehen ordnungsgemäss zurück gezahlt wurde, die Bank von sich aus eine Löschungsbewilligung der Grundschuld dem "Schuldner" zusenden. Dem Schuldner ist es aber selbst überlassen, ob er die Grundschuld beim Notar löschen lässt (hier entstehen wieder Kosten) oder dies zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt oder die Grundschuld für spätere Kredite stehen lässt (da ein Neueintrag einer Grundschuld ebenfalls Kosten entstehen).
Wieviel Geld schenkt man zur Hochzeit?
Es kommt immer darauf an, in welchem Rahmen die Hochzeit gefeiert wird.
Zumindest sollte man soviel geben, dass das "eigene Essen und Trinken" auf der Hochzeit bezahlt ist + etwas mehr.
Ist es nur eine "Kaffee + Kuchen" runde sind 50 Euro pro Person schon i.O.