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Gast

Grundstückkauf

Hallo Leute, gibt es jemanden auf diesem Planeten der mir beantworten kann, warum man den Kauf eines Grundstücks nicht von der Steuer absetzten kann sondern nur die damit verbundenen Werbungskosten ( Vermessung, Notar etc. )

Meine Finanzbeamtin beim Finanzamt konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten.

Das Finanzamt sagte mir, dass eine Abschreibung nicht gegeben sei, da das Grundstück nicht an Wert verliert ! Also weder Anschaffung noch Herstellungskosten !

Auf meine frage hin, dass es dann doch einmalig als Werbungskosten laufen muss, konnte man mir keine Antwort drauf geben.

Bin sehr gespannt auf eure Rückmeldung
Frage beantworten Frage Nummer 3000025314 Frage melden

Antworten (2)
hphersel
Bist Du ein Privatmensch? Wieso solltest Du dann etwas von der Steuer absetzen können, oder benötigst Du das Grundstück, um deinen beruflichen PFlichten nachzukommen? Nur dann darfst Du AUFWENDUNGEN als Werbunskosten geltend machen.
Kauufst Du das Grundstück für Deine Firma? Dann gehört das Grundstück zum ANLAGEVERMÖGEN, der Kauf stellt deswegen keinen AUFWAND dar (den hast Du unter anderem für den Kauf von Gegenständen aus dem UMLAUFVERMÖGEN).
Und weil ein Grundstück keinen Wertverlust durch neuere Modelle oder durch Abnutzung oder durch Gebrauch erleidet, können Grundstücke auch nicht abgeschrieben werden.
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micle
Weil der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz geregelt hat, daß nur die Kosten für Gebäude abgeschrieben werden können, die vermietet oder verpachtet werden. Die Kosten (Kaufpreis) für den Erwerb der zu diesen Gebäuden gehörenden Grundstücke sind steuerlich weder als Ausgaben noch als Abschreibung ansetzbar.
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