Alle Beiträge zum Thema: Grundstück
Parken erlaubt oder nicht?
Vor unserem Grundstück, dessen Zuwegung von der Haustür bis zum abgesenkten Bordstein führt (geschätzt 2 m) wird ständig von Fremden geparkt. Trotz höflicher Ansprache, auch mal ein Zettelchen mit nettem Hinweis, gibts bei den Leuten (immer wieder die gleichen) kein Einsehen. So kann bei uns keine Person mit Kinderwagen, kein Rollstuhlfahrer/-in, keine Person mit Rollator und auch kein Briefträger kommen. Ist das eigentlich erlaubt? Eine Person hat sogar gemeint, wir könnten ja über die Garagenausfahrt das Haus verlassen, ist aber nicht möglich für den genannten Personenkreis, da Treppen zur Seite hin (Hanglage) gesetzt sind.
Willkür Behörden
Seit dem 17.05.2019 werde ich nur noch von Behörden gemobbt. Angefangen hat alles als ein " Immobilienmogul" das Grundstück neben mir erworben hat. Ich sollte plötzlich einen Zaun umsetzen ,weil er zu dicht am Deich steht. Der steht da seit über 40 Jahren und es war damals eine Auflage den zu errichten. Die untere Wasserschutzbehörde ist damit nicht durchgekommen also hat der "Deichvoigt" das an das Bauamt übergeben. Ebenfalls nicht funktioniert. Es stört auch nur mein Zaun...Seitdem versucht der alles. Hab mir Schafe angeschafft dachte im Ernst das Land freut sich 4000 qm Deichpflege sparen. Nö überall auf der ganzen Welt werden Schafe zur Deichpflege eingesetzt nur in Potsdam zerstören Schafe die Grasnabe. Der besagte Immobilienmogul, oder besser seine Frau, sie ist Eigentümer, verklagt mich darauf ich soll Teile der Einfahrt zurück geben, sie gehört ihr. Ja gehört ihr. Schriftliche Vereinbarungen der Vorbesitzer wurden nicht im Grundbuch eingetragen. Der Versuch Grund zu tauschen wurde ignoriert. Ich nutze so ca 50 qm von ihr sie ca 300 von mir.... Also Einfahrt einfach verschieben auf das andere Ende des Grundstücks.... ähm vergess den Scheiss Nein geht nicht Obwohl genehmigungsfrei.... Kostete erst 150€ weil ich ein Carport bauen wollte. Wusste ich bis dahin auch noch nicht egal kurzen weg gesucht angerufen, Widerspruch anerkannt aber nein keine Ruhe Jetzt wegen der Zufahrt kostet schon 350 € Widerspruch....Monate später endlich Antwort, abgelehnt kostet wieder 350 € ..... Echt vielen Dank dafür nun eben Klage beim Amtsgericht. Vertrauen in das Potsdamer Rathaus? Achso in der Zeit von April bis jetzt also in der Zeit ab der Zufahrt wurde auf dem Grundstück der netten Dame Stellplätze für 3 Autos errichtet, darüber ein Carport, eine neue zufahrt...... DEUTSCHES RECHT
Ersteigerung Grundstück
2020 ein Gebot für ein Grundstück abgegeben und per Telefon Zuschlag bekommen. Ist ein Gebot rechtskräftig? Verkäufer reagiert nicht.
Grundstück in Leipzig
hallo, ich bin in Leipzig ansässig und wollte mein Grundstück verkaufen. Gibt es dafür einen Preisrechner oder jemanden der mir weiter helfen kann? Danke für Anworten in Vorraus.
Errechnung Grundstückswert Mark der DDR zu Euro heute
Grundstückswert 80000,00 Mark der DDR 1980, wie ist der heutige Verkaufswert in Euro?
Feuderlismus
Warum muss man immer noch steuern auf ein Grundstück bezahlen, das man gekauft hat? Wenn ich was kaufe, ist das meins. Es gehört nicht mehr dem Staat. Ansonsten brauche ich das Landstück nicht nicht kaufen?
Vertragsrecht Grundstück
Wir haben 1996 ein Grundstück von der Stadt Elsterweda gekauft.Die Grundbücher enthalten keine Eintragung von Baulasten oder der Gleichen.Jetzt behauptet die Stadt das ein Teil des Grunstückes laut Kommunalgesetz öffentlicher Weg ist.In einem gespräch mit der Stadt konnten keine Klaren und eindeutigen Datierungen genannt werden.Bricht die Stadt Elsterwerda uns nicht das Recht auf Schutz des Eigentums wenn Sie ein Teil des Gründstücks der Öffentlichkeit widmet.
ist das rechtens?
unser nachbar will sich nicht an den abrisskosten seines wirtschaftsgebäudes beteiligen, obwohl er damit einverstanden ist. Sein wirtschaftsgebäude ist genau an der grundstücksgrenze unseres abrisshauses angeblendet.
Grundstückkauf
Hallo Leute, gibt es jemanden auf diesem Planeten der mir beantworten kann, warum man den Kauf eines Grundstücks nicht von der Steuer absetzten kann sondern nur die damit verbundenen Werbungskosten ( Vermessung, Notar etc. ) Meine Finanzbeamtin beim Finanzamt konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten. Das Finanzamt sagte mir, dass eine Abschreibung nicht gegeben sei, da das Grundstück nicht an Wert verliert ! Also weder Anschaffung noch Herstellungskosten ! Auf meine frage hin, dass es dann doch einmalig als Werbungskosten laufen muss, konnte man mir keine Antwort drauf geben. Bin sehr gespannt auf eure Rückmeldung