Habe 500€ Job hatte 10 Tage Urlaub was steht mir an Gehalt zu
Antworten (10)
Eine detaillierte Frage (möglichst mit passenden Satzzeichen), der man Einzelheiten entnehmen kann, wäre hilfreich.
Wenn Gast die Mühe zuviel ist, eine ordenentliche Frage einzustellen, wer sollte sich die Mühe machen, auf diese hingerotzten Wortfetzen zu antworten?
Minijobber haben wie jeder andere auch Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Nur, wenn Minijobber an 6 Tagen in der Woche arbeiten, haben sie einen Urlaubsanspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Ansonsten wird entsprechend anteiliger Urlaub gewährt.
Zumindest haben sich 2 die Mühe gemacht, ernsthaft zu antworten. Die Frage war ja eigentlich auch nicht zu schwer und ein Fragezeichen? Na ja, das kriegen wir hier hin. Zumindest die, die was wissen.
Es ist völlig wurscht, wie viele Urlaubstage pro Jahr und bei wie vielen Arbeitstagen pro Woche gewährt werden. Wenn 500€ im Monat rumkommen, dann kommen die auch rum, wenn 10 Tage Urlaub genommen werden.
@vandit: genau das ist die Bedeutung von "vier Wochen".
Sechs Tage pro Woche ist jetzt nicht unbedingt der Standard bei einem Minijob. Aber egal, wieviele Stunden und/oder Tage man arbeitet: der gesetzliche Urlaubsanspruch entspricht einem Äquivalent von vier Wochen. Darüber hinaus kann man alles vereinbaren - ... - theoretisch.
Sechs Tage pro Woche ist jetzt nicht unbedingt der Standard bei einem Minijob. Aber egal, wieviele Stunden und/oder Tage man arbeitet: der gesetzliche Urlaubsanspruch entspricht einem Äquivalent von vier Wochen. Darüber hinaus kann man alles vereinbaren - ... - theoretisch.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, bei der damals üblichen 6 Tage-Woche. Somit entspricht dies 4 Wochen.
Hat jemand nur eine 5 Tage Woche reduzieren sich die Tage auf 5/6 des Anspruches Also 20 Tage.
(Darüber hinausgehende Regelungen aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen etc. sind möglich.)
Hat jemand nur eine 5 Tage Woche reduzieren sich die Tage auf 5/6 des Anspruches Also 20 Tage.
(Darüber hinausgehende Regelungen aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen etc. sind möglich.)