Habe gekündigt - Darf ich trotzdem noch den Betriebsrat wählen?
Hallo,
ich habe fristgerecht gekündigt, um am 1.4. eine neue Stelle in einem anderen Betrieb anzutreten. Dürfte ich jetzt trotzdem noch bis zum 31.3. aktiv an den Betriebsratwahlen in unserem Betrieb teilnehmen?
ich habe fristgerecht gekündigt, um am 1.4. eine neue Stelle in einem anderen Betrieb anzutreten. Dürfte ich jetzt trotzdem noch bis zum 31.3. aktiv an den Betriebsratwahlen in unserem Betrieb teilnehmen?
Antworten (4)
So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, solange du dort Arbeitnehmer bist, kannst du auch die Rechte eines Arbeitnehmers wahrnehmen. Die Pflichten hast du ja auch .
Und wie ist es weitergegangen? Das würde mich auch interessieren. Vielleicht für dich und andere Betroffene interessant: Hier auf http://www.ifb.de/betriebsrat/betriebsrat-gruenden.html sind allgemeine Infos zum Gründen eines Betriebsrats. Da drin stehen Funktionen und Aufgaben, gute Infos zur Betriebsratswahl, wer wahlberechtigt ist, nützliche Infos im BetrVG sowie eine Community Plattform, bei der man sich austauschen!