Frage stellen
Gast

Hallo kann man irgendwie beweisssicher feststellen, ob der Inhalt einer E-mail im Nachhinein verändert worden ist?

Folgender Fall: Ich habe eine E-mail erhalten. Nach einigen Monten behauptet der Sender der E-mail, dass der Inhalt bei mir "falsch" angekommen sein; er hätte die E-mail mit einem anderen Inhalt gesendet. Nun stehe ich vor dem Problem, dass im ersten Schritt Aussage gegen Aussage steht. Kann im irgendwie (über ein Internet - oder Server Protokoll, etc.) feststellen, dass der Inhalt der E-mail vom Sender nach dem Senden geändert worden ist?
Beste Dank
Frage beantworten Frage Nummer 91608 Frage melden

Antworten (5)
Bester
Was solls, eine unverschlüsselte Email ist niemals beweiskräftig.
Melden
bh_roth
Das ist doch eigentlich kein Problem. Du hast eine eMail mit den Absenderdaten bekommen. Die hast du sicher noch. Und der Absender hat seine gesendete eMail mit allen Daten in seinem Ordner für gesendete eMails. Wenn der Absender behauptet, dass die eMail, die sich in seinem Ordner "Gesendete eMails" befindet, einen anderen Inhalt hat, als die, die du bekommen hast, dann ist er im Zweifel beweispflichtig.
Da dieser Fall ganz sicher zu einem Streitfall wird, der vor Gericht landet, kann hier ganz schnell in einem "selbstständigen Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) geklärt werden, wer die Wahrheit sagt. Dein Rechtsanwalt wird dich da beraten.
Melden
Bester
Liegt keine nach Signaturgesetz signierte E-Mail vor, so ist der Anwendungsbereich des § 371a ZPO nicht eröffnet. Mangels vergleichbarer technischer Authentizität der nicht signierten E-Mail, scheidet auch eine analoge Anwendung aus.
Melden
bh_roth
Tja, lieber Amos, ich habe alle! meine eMails gespeichert. Nur Spam wird automatisch nach 4 Wochen gelöscht. Deshalb hatte ich ja vor kurzem mal gefragt, ob denn mein Speicher ausreicht. Nachdem ich in die Tiefen der Einstellungen verschwunden bin, habe ich die Information gefunden, dass (bei dieser einen Adresse) noch Platz ist für weitere 54.000.000 (aufgerundet) eMails.
[br]
@bester: Ich bin nicht in der Lage (trotz beruflich bedingter rechtlicher Vorbildung), hier eine rechtssichere Auskunft zu geben. Du anscheinend schon. Deshalb empfehle ich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Alles andere ist höchst spekulativ.
Melden
Bester
@bh, der BGB ist spekulativ? Woher kommt denn Deine "Vorbildung"?
Melden