Handy kaputt - Gewährleistung?! Rücktritt vom Kauf?
Hallo Allerseits,
zweimal war das smartphone bei meinem Verkäufer und damit zur Reparatur: Die Lautstärketaste funktioniert nicht mehr...
Nun ist das dritte mal das selbe!
Berechtigt das zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Es wurde mir gesagt das ich wohl bei akzeptanz vom Hersteller eine Wandlung durchführen könnte, sprich: "Gutschein" vom Händler, damit ich das Geld in ein anderes Gerät investieren kann.
Ein paar BGB § passend zu meiner Situation und der Frage wären toll!
zweimal war das smartphone bei meinem Verkäufer und damit zur Reparatur: Die Lautstärketaste funktioniert nicht mehr...
Nun ist das dritte mal das selbe!
Berechtigt das zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Es wurde mir gesagt das ich wohl bei akzeptanz vom Hersteller eine Wandlung durchführen könnte, sprich: "Gutschein" vom Händler, damit ich das Geld in ein anderes Gerät investieren kann.
Ein paar BGB § passend zu meiner Situation und der Frage wären toll!
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