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Gast

Handy kaputt - Gewährleistung?! Rücktritt vom Kauf?

Hallo Allerseits,
zweimal war das smartphone bei meinem Verkäufer und damit zur Reparatur: Die Lautstärketaste funktioniert nicht mehr...
Nun ist das dritte mal das selbe!

Berechtigt das zum Rücktritt vom Kaufvertrag?

Es wurde mir gesagt das ich wohl bei akzeptanz vom Hersteller eine Wandlung durchführen könnte, sprich: "Gutschein" vom Händler, damit ich das Geld in ein anderes Gerät investieren kann.
Ein paar BGB § passend zu meiner Situation und der Frage wären toll!
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Antworten (2)
bh_roth
Entsprechende Texte findest du hier.
und hier
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Semiral
Ich gehe mal davon aus, dass es sich weder um Gebrauchspuren noch um eigenverschulden handelt. Das ist natürlicfh extrem ärgerlich. Da würde ich auch versuchen ein neues Gerät zu erhalten. Hast du den Verkäufer schonmal darauf angesprochen? Wie alt ist das Handy bereits?
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