Rücktritt vom Mobilfunkvertrag bei schadhaftem Mobilgerät
Ich habe einen Vertrag für eine Partnerkarte der Telekom mit einem Mobilgerät abgeschlossen. Leider erfüllt das Mobilgerät nicht die begründeten Erwartungen (stürzt nach wenigen Augenblick ab, hat sich ständig aufgehangen und neu gestartet, der Akku hat nicht einen Tag gehalten).
Nach dem ich nun auch das 3. Gerät zurück geschickt habe wollte ich von dem Vertrag zurücktreten und lediglich die Karte behalten (man kann dafür ja einen neuen Vertrag abschließen) die Telekom hat mir nun jedoch mitgeteilt, dass es weder eine Erstattung noch ein Rücktritt möglich seien. (Ich kann mir lediglich ein neues Gerät aussuchen oder den Vertrag fristgerecht kündigen. Da ich mir nun aber aufgrund der Tatsache, das ich das von der Telekom gestellte Mobilgerät vor Wochen zurück geschickt habe und seit dem an sich ohne Mobilgerät bin eigenständig ein Ersatzgerät besorgt habe benötige ich nun kein neues Mobilgerät.)
Ich sehe das hier etwas anders, da ich ohne Mobilfunkgerät auch den Mobilfunkvertrag nicht nutzen kann.
Gerne möchte ich einfach nur noch die Karte über die Telekom haben und nicht monatlich für das Handy zusätzlich zahlen.
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank für eure Unterstützung.
Nach dem ich nun auch das 3. Gerät zurück geschickt habe wollte ich von dem Vertrag zurücktreten und lediglich die Karte behalten (man kann dafür ja einen neuen Vertrag abschließen) die Telekom hat mir nun jedoch mitgeteilt, dass es weder eine Erstattung noch ein Rücktritt möglich seien. (Ich kann mir lediglich ein neues Gerät aussuchen oder den Vertrag fristgerecht kündigen. Da ich mir nun aber aufgrund der Tatsache, das ich das von der Telekom gestellte Mobilgerät vor Wochen zurück geschickt habe und seit dem an sich ohne Mobilgerät bin eigenständig ein Ersatzgerät besorgt habe benötige ich nun kein neues Mobilgerät.)
Ich sehe das hier etwas anders, da ich ohne Mobilfunkgerät auch den Mobilfunkvertrag nicht nutzen kann.
Gerne möchte ich einfach nur noch die Karte über die Telekom haben und nicht monatlich für das Handy zusätzlich zahlen.
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank für eure Unterstützung.
Antworten (8)
Warum hast Du alle drei Geräte zuückgeschickt? Alle hatten den gleichen Fehler?
Tritt man vom Vertrag zurück, kann man natürlich auch die Karte nicht mehr nutzen.
Ich würde allem Ärger aus dem Weg gehen und das angebotene Handy annehmen und den Vertrag erfüllen. Im geschilderten Ablauf sind viele Ungereimtheiten. Daher kann man schlecht beurteilen, ob Du tatsächlich ein Rücktrittsrecht hast.
Tritt man vom Vertrag zurück, kann man natürlich auch die Karte nicht mehr nutzen.
Ich würde allem Ärger aus dem Weg gehen und das angebotene Handy annehmen und den Vertrag erfüllen. Im geschilderten Ablauf sind viele Ungereimtheiten. Daher kann man schlecht beurteilen, ob Du tatsächlich ein Rücktrittsrecht hast.
Es ist zwar etwas wirr, aber Vertrag ist Vertrag und die Telekom bietet ja ein Ersatzgerät an. Ich sehe die Telekom da in keiner weiteren Pflicht. Bei Dir sieht es allerdings eindeutig nur nach fristgerechter Kündigung aus, mehr nicht.
Ist keine längere Frist im Vertrag vereinbart, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt, sobald Du über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Meist passiert das bei Vertragsschluss, die Widerrufsbelehrung liegt dem Vertrag bei. (Copy&Paste)
Ist keine längere Frist im Vertrag vereinbart, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt, sobald Du über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Meist passiert das bei Vertragsschluss, die Widerrufsbelehrung liegt dem Vertrag bei. (Copy&Paste)
Es geht hier nicht um einen Widerruf. Dieser käme ohnehin nicht mehr in Frage. Im Text steht: Mobilgerät vor Wochen zurückgeschickt. Es geht um einen Rücktritt vom Vertrag.
Wenn Du mir den Unterschied zwischen Rücktritt von einem Vertrag und Widerruf eines Vertrages erklären kannst? Bitte.
Der Widerruf ist eine spezielle Form des Rücktritts. Bei bestimmten Geschäften innerhalb definierter Frist kann man OHNE Angabe von Gründen zurücktreten.
MIT Gründen geht das auch später, dann ist es aber kein Widerruf im Sinne des Gesetzes mehr.
Die beiden Begriffe werden in unterschiedlichen Paragraphen des BGB behandelt.
MIT Gründen geht das auch später, dann ist es aber kein Widerruf im Sinne des Gesetzes mehr.
Die beiden Begriffe werden in unterschiedlichen Paragraphen des BGB behandelt.
Ansonsten stimme ich den Vorrednern zu. In allererster Linie hast Du einen Mobilfunktarif bestellt. Das Handy ist da eine Nebenleistung. Kündige den Vertrag sofort zum Ablauf der regulären Vertragszeit und warte auf den unweigerlichen Anruf, was man tun könne, um Dich als Kunden zu behalten. Mal sehen, was sie anbieten.
Schön, dass Du noch einen Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt gefunden hast, scheint aber in dem genannten Fall nicht anwendbar.
Nach Deiner Schilderung hast Du einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, wo auch ein Handy beinhaltet. Dass Du dir zusätzlich ein anderes Handy (ohne Rücksprache/ Abstimmung) mit dem Vertragsanbieter gekauft hast, ist erst einmal Dein Privatvergnügen. Dass hier mehrere Geräte fehlhaft waren/ sind, hat der Anbieter akzeptiert. Somit hast Du Austauschgeräte bekommen. Ob eine Wandlung (Änderung des Vetrags) bzw. Auflösung erreichen kannst, wirst Du nur über das Kleingedruckte/ die Verbraucherzentrale bzw. einen RA für Vertragsrecht/ Verbraucherschutz erreichen können. Ob Du aufgrund der mehrfachen defekten Geräte vom Vertrag kpl. zurücktreten kannst, entzieht sich meiner Kenntnis. Solange hier keine Einigung erziehlt werden kann, bist Du in der Bringschuld die Monatlichen Beiträge zu bezahlen.