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Gast

Hauptberuf + Minijob + kurzzeitige Beschäftigung

Hallo zusammen,
ich übe einen ganz normalen 40 Stunden Job aus in dem ich auch Steuern und Sozialabgaben zahle. Nebenbei habe ich einen 450€ Job welcher steuerfrei ist (dort verdiene ich immer 200€ im Monat dazu). Ich habe es jetzt so verstanden, dass ein zweiter Minijob nicht mehr steuerfrei ausgeübt werden kann, auch wenn man insgesamt unter den 450€ monatlich bleibt. Ich würde allerdings gerne einmalig für 5 Tage auf einem Fest kellnern, diese arbeit soll natürlich auch angemeldet werden, lohnt sich für mich aber nur wenn ich keine Steuern zahlen muss. Besteht die Möglichkeit diese 5 Tage als kurzfristige Beschäftigung anzugeben und somit keine Steuern zu zahlen? Oder fallen für kurzzeitige Beschäftigungen auch Steuern an?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Frage beantworten Frage Nummer 3000078118 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Wie üblich hat ing Recht.
In Deutschland muss ab einem Betrag von Euro 8000 (Gesamtbetrag der Einkünfte) Steuern gezahlt werden. Wie viel steht in der sogenannten Einkommensteuertabelle. Kann man googeln. Viel Erfolg!
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