Haus mit Garten vermietet. Darf Mieter ungefragt Pool von 4 m Durchmesser und 1 m Höhe aufstellen?
Dard Mieter ungefragt Pool von 4 m Durchmesser und 1m Höhe aufstellen. Kann ich das verbieten?
Antworten (2)
Selbstverständlich darf er das, wer will ihn hindern. Es ist sein(!) Garten, zumindest was die Nutzung betrifft.
Du hättest eventuell ein Einspruchsrecht, wenn er bauliche Veränderungen vornehmen würde, aber ein Pool auf dem Boden ist nicht andere als ein Schrank im Wohnzimmer, solange er den Garten nicht zerstört.
Du hättest eventuell ein Einspruchsrecht, wenn er bauliche Veränderungen vornehmen würde, aber ein Pool auf dem Boden ist nicht andere als ein Schrank im Wohnzimmer, solange er den Garten nicht zerstört.
Sischer darf dat dat. "Planschbecken und Pools sind genehmigungsfreie Spielgeräte und können von Mietern in Gemeinschaftsgärten oder auf Terrassen aufgebaut werden. So auch ein Urteil vom Amtsgericht Kerpen (Az. 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Spritzwasser oder zu lautes Toben gestört werden. Auch darf der aufgestellte Pool die übrige Nutzung des Gartens nicht behindern." Wenn z.B. der Pool auf dem Rasen steht und der hinterher hin ist, muss der Mieter den erneuern, das war's.
Anders sieht das aber aus, wenn z.B. Kinder durch den Pool in Gefahr geraten. Dann können Sie das Aufstellen untersagen, einen Schutzzaun verlangen oder einen kleineren, ungefährlicheren Pool.
Anders sieht das aber aus, wenn z.B. Kinder durch den Pool in Gefahr geraten. Dann können Sie das Aufstellen untersagen, einen Schutzzaun verlangen oder einen kleineren, ungefährlicheren Pool.