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bh_roth

Hausfriedensbruch

Hat ein Wohnwagen auf einem Campingplatz den gleichen Status wie ein Haus oder Wohnung, was die Unverletzlichkeit der Wohnung oder Hausfriedensbruch bei unerlaubtem Betreten angeht?
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Antworten (2)
2G3G
Nur so aus WIKI:
Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, ...
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. ... Auch bewegliche Sachen, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, sind vom Hausfriedensbruch umfasst (Boote, Schiffe, Wagen eines Markthändlers, Wohnwagen). Dienen die beweglichen Sachen in erster Linie nicht zum Aufenthalt, so kommt ein Hausrecht allerdings nicht in Betracht ...
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hertha-koslowski
@2G3G
Danke für die Antwort, hätte auch meine Frage sein können
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