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Svenschunsen

Begeht mein Vermieter Hausfriedensbruch wenn er immer wieder auf dem von mir gemietete Grundstück rumschleicht?

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Antworten (11)
Oberguru
Nein. Landfriedensbruch. Du bist Besitzer (nicht Eigentümer) und hast die rechtliche Herrschaft über das Grundstück, das sogar dem Eigentümer den Zutritt verwehren kann.
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bh_roth
Falsch! Dies hat mit Landfriedensbruch nichts zu tun. Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung. Der Hausfriedensbruch ist eine Straftat, unter anderem auch gegen das befriedete Besitztum. Das sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Darunter fällt ein umzäuntes Grundstück, wobei die Rechtssprechung sich nicht immer eins ist, wie stark die Befriedung sein muss. Ist aber hierbei egal. Landfriedensbruch ist es definitiv nicht.
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Oberguru
Schön bei der Wikipedia abgeschrieben. Leider kann man der nicht üben den Weg trauen, weil da genauso wie hier jeder dahergelaufene Unsinn schreiben kann.
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bh_roth
@oberguru: Ich gebe zu, dass ich dies aus WIKI habe, weil die Recherche schnell gehen sollte, da ich, als ich als Antwort Landfriedensbruch gelesen habe, mich sofort an einen Rechtsunterricht zu diesem Thema erinnert habe, und der Tenor war der gleiche. Du kannst auch andere Quellen heranziehen, sie werden das gleiche aussagen.
Und ganz lustig am Rande: Dich hat es jetzt auch als erstes zu Wiki getrieben, nicht wahr?
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Oberguru
Natürlich, weil ich nicht annehme das du Zugang zur juris-Datenbank hast. Nichtsdestotrotz irrt die Wikipedia auch hier, ist halr nur ein Verein von Blockwarten, der bestimmt was richtig und wichtig ist. Brockhaus sagt ganz was anderes. Aber ich habe heute Abend keine Lust mehr Unsinn zu widerlegen, von daher hast du Recht und ich Ruh'.
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bh_roth
Richtig, Aber ich habe Zugang zum Juristischen Informationsdienst. Und dort steht das Gleiche
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Alex64
Landfriedensbruch - was für ein Schwachsinn.
Und dazu muss man weder Wiki noch gar Juris bemühen - es reicht ein Blick in's Gesetz. Oder wie will der liebe Oberguru das Betreten des vermieteten Grundstücks durch den EIgentümer unter die Tatbestandsmerkmale des § 125 StGB
- Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen
- oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
- aus einer Menschenmenge
- in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden
subsummieren?
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HaSchmitz
Der Vermieter hat sich bei Ihnen anzumelden, wenn er sich in Ihrer Wohnung bzw. auf dem mit angemieteten Grundstück aufhalten möchte. Ob er direkt Hausfriedensbruch damit begeht ist eine Grenzfrage. Generell ist es so, dass Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist, dass Sie anzeigen müßten. Es wird von alleine nicht strafrechtlich verfolgt. Wenn Sie sich zu sehr belästigt fühlen, sollten Sie diesen Weg gehen. Voraussichtlich wird der Vermieter dann allerdings sehr wütend reagieren. Ein offenes Gespräch wäre ratsam, in dem Sie in fragen, was er denn von Ihnen möchte, wenn er sich bei Ihnen aufhält. Sollte er tatsächlich ein "Spanner" sein, so sollten Sie ihn anzeigen und sich eine neue Bleibe suchen.
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mamon_war
Der Vermieter einer Wohnung muss sich vor einem geplanten Wohnungsbesuch rechtzeitig bei seinem Mieter ankündigen, sonst kann dieser ihm den Zutritt zur gemieteten Wohnung verweigern, wenn der Zeitpunkt seines Erscheinens ungünstig kommt.
Sein Grundstück darf der Vermieter stets ungefragt betreten, speziell dann, wenn man nur eine Wohnung ohne ein Nutzungsrecht am Grundstück oder Hausgarten gemietet hat.
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bh_roth
@mamon_war: Im laufe der vielen Antworten entfernt man sich immer mehr von der eigentlichen Fragestellung, deshalb wiederhole ich sie hier noch einmal: "....wenn der Vermieter immer wieder auf dem von mir gemieteten Grundstück rumschleicht."
Sven hat also das fragliche Grundstück gemietet. Er ist also Besitzer des Grundstückes, wenn auch nur auf Zeit. Jedenfalls so lange, wie der Mietvertrag gültig ist. Und damit, weil es das Besitztum des Mieters ist, begeht der Vermieter Hausfriedensbruch.
Bitte nicht Besitz und Eigentum verwechseln.
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Nico Brandt
Ohne schriftliche oder mündliche Voranmeldung des Vermieter beim Mieter ist es dem Vermieter untersagt das Grundstück des Mieters zu betreten. Mit der Vermietung des Grundstückes geht das Hausrecht in dem Moment der Vertragsunterschreibung an den Mieter über. Der Mieter darf von dem Augenblick an selbst entscheiden, wem er Zutritt gewährt. Auf die Genehmigung des Betretens hat der Vermieter u.U. Anspruch. Zum Beispiel, wenn es sich um die Beseitigung von Schäden handelt. Dieser Text dient nicht als Rechtsberatung.
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