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Gast

Hausfriedensbruch

Der Beklagte Mieter ist trotz amtsgerichtlichen Urteil zum besagten Auszugstermin nicht ausgezogen.
Am nächsten Tag kill der Neumieter die Wohnung beziehen. Begeht der Beklagte Hausfriedensbruch . Kann der Vermieter Strafanzeige stellen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000262839 Frage melden

Antworten (1)
PezzeyRaus
nein. nein.
Der Vermieter muss nach drei vier Wochen nach dem Termin zum Gerichtsvollzieher, der dem Mieter eine letzte Frist setzt, dann ein Zwangsräumung einleitet. Dauert und ist teuer, vor allem für den Vermieter, wenn der Ex-Mieter nicht zahlen kann oder will.
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