Haushaltsgeld Steuerpflichtig?
Als Status bin ich mitarbeidende Ehefrau. Ich bin nicht weisungsgebunden was meine Arbeitszeit und dergleichen im Betrieb meines Mannes angeht. Ich bekomme zur Bestreitung des Haushaltes 2200 Euro. Sind diese 2200 Euro Schenkungssteuerpflichtig?
Antworten (5)
Selbst wenn du es schaffst, den Betrag komplett beiseite zu schaffen, mußt du keine Steuer zahlen.
Wie kommst du auf die Idee, Haushaltsgeld wäre eine Schenkung ? Du mußt doch davon die Ausgaben für den Haushalt bestreiten.
Allerdings werde ich auch nicht schlau, was das mit "mitarbeitende Ehefrau" im Betrieb deines Mannes zu tun hat?
Oder nennt ihr deinen Arbeitslohn Haushaltsgeld und hinterzieht damit Lohnsteuer und Sozialabgaben ?
Wie dem auch sei, Schenkungssteuer fällt nicht an. Das liegt auch übers Jahr gesehen weit unter den Freigrenzen.
Wie kommst du auf die Idee, Haushaltsgeld wäre eine Schenkung ? Du mußt doch davon die Ausgaben für den Haushalt bestreiten.
Allerdings werde ich auch nicht schlau, was das mit "mitarbeitende Ehefrau" im Betrieb deines Mannes zu tun hat?
Oder nennt ihr deinen Arbeitslohn Haushaltsgeld und hinterzieht damit Lohnsteuer und Sozialabgaben ?
Wie dem auch sei, Schenkungssteuer fällt nicht an. Das liegt auch übers Jahr gesehen weit unter den Freigrenzen.
Wenn doch immer alle Informationen vorliegen würden ...
Meine Meinung (kein Fachmann für Steuern/Arbeitsrecht etc.)
Wenn der Ehemann die 2200,00 Euro als Kosten irgendeiner Art geltend macht, sei es als Lohnkosten oder als Betriebskosten für eine externe Arbeitskraft, dann fallen natürlich auch Steuern an, sowie ggf. Sozialversicherungsbeiträge.
Dabei gilt, wenn der Ehemann die Ehefrau als Arbeitskraft mit Lohn/Gehalt führt, muss der Ehemann die Steuern und Sozialversicherungen bereits abführen, wenn die Ehefrau als externe Arbeitskraft geführt wird, sind die Steuererklärungen etc. selber abzugeben.
Wenn dies Geld aus seiner Privattasche stammt, ist es aus der gemeinsamen Kasse für die Lebensführung und geht kein Amt was an.
Selbst wenn man es als Schenkung ansehen würde, bei 2200,00 Euro im Monat bleibt man in 10 Jahren unter dem Steuerfreibetrag für Ehepartner.
Meine Meinung (kein Fachmann für Steuern/Arbeitsrecht etc.)
Wenn der Ehemann die 2200,00 Euro als Kosten irgendeiner Art geltend macht, sei es als Lohnkosten oder als Betriebskosten für eine externe Arbeitskraft, dann fallen natürlich auch Steuern an, sowie ggf. Sozialversicherungsbeiträge.
Dabei gilt, wenn der Ehemann die Ehefrau als Arbeitskraft mit Lohn/Gehalt führt, muss der Ehemann die Steuern und Sozialversicherungen bereits abführen, wenn die Ehefrau als externe Arbeitskraft geführt wird, sind die Steuererklärungen etc. selber abzugeben.
Wenn dies Geld aus seiner Privattasche stammt, ist es aus der gemeinsamen Kasse für die Lebensführung und geht kein Amt was an.
Selbst wenn man es als Schenkung ansehen würde, bei 2200,00 Euro im Monat bleibt man in 10 Jahren unter dem Steuerfreibetrag für Ehepartner.
@amos
Ärzte lassen sich ja auch gerne mit Herr Doktor anreden, obwohl echte Wissenschaftler sich über deren Doktortitel den Arsch weglachen.
Ärzte lassen sich ja auch gerne mit Herr Doktor anreden, obwohl echte Wissenschaftler sich über deren Doktortitel den Arsch weglachen.
Dazu erlaubte ich mir mal einen kleinen Gag. Ein befreundeter Arzt ließ sich als praktischer Arzt nieder, er arbeitete schon viele Jahre an seiner Dokorarbeit. Er hatte auch ernsthafte Absichten, diese bald fertigzustellen, denn die alten Leutchen fragten, ob er denn kein richtiger Doktor sei, weil Doktor ist immer Arzt und umgekehrt.
Er liess sich ein schönes Praxisschild anfertigen, es stand schon Dr. vor seinem Namen und das Dr. klebte er ab.
Es dauerte und dauerte. Nach ca. einem Jahr liessen wir ein identisches Praxisschild anfertigen mit Dr. in spe vor seinem Namen. Er bemerkte es wochenlang nicht. Nahms aber dann mit Humor. Er ist inzwischen in Pension und seine Doktorarbeit wurde nie fertig.
Er liess sich ein schönes Praxisschild anfertigen, es stand schon Dr. vor seinem Namen und das Dr. klebte er ab.
Es dauerte und dauerte. Nach ca. einem Jahr liessen wir ein identisches Praxisschild anfertigen mit Dr. in spe vor seinem Namen. Er bemerkte es wochenlang nicht. Nahms aber dann mit Humor. Er ist inzwischen in Pension und seine Doktorarbeit wurde nie fertig.