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Gast

Hilfe was soll ich tun ?

Huhu

Hoffe auch Hilfe. Habe vor ca einer Woche ein Auto privat erworben und nun festgestellt das der wagen (3000 Euro kaufpreis) einen wirtschaftlichen totalschaden hatte und der vorbesitzer der im Brief stand hat mir das bestätigt das der wagen einen Unfall hatte und auch so verkauft wurde. Ich wiederum habe einen Kaufvertrag wo mir bestätigt wurde der wagen sei Unfall frei ...

hab den Verkäufer kontaktiert und er will den wagen zurück nehmen und mir mein Geld plus ein paar hundert Euro on top für Anmeldung und Abmeldung Kennzeichen usw geben...sollte ich besser zur Polizei und ihn anzeigen schließlich stehe ich jetzt ihm Brief und er verkauft er ihn wieder aber möchte auch keine unnötigen kosten haben für Anwälte was sollte ich am besten tun ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000048417 Frage melden

Antworten (12)
elfigy
Der Verkäufer verhält sich korrekt, wenn er den Vertrag rückabwickelt. Eine Anzeige ist eine heikle Sache, da mußt du beweisen, dass dieser Verkäufer von dem Unfall wußte. Der kann das Fahrzeug auch anderweitig erworben haben.
Dass du im Brief stehst, ist irrelevant.
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Cordelier
Den Fahrzeugbrief an sich gibt es noch, doch nun nennt er sich Zulassungsbescheinigung Teil II.
Teil I ist der Fahrzeigschein.
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Cordelier
Sorry, Fahrzeugeschein.....
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elfigy
So heißt der Brief erst seit 2005 Opal.
Die Kiste kann bei dem Kaufpreis auch älter sein und dann steht Brief drauf. Außerdem schreibt sich Brief einfacher.
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elfigy
Fahrzeugschein, das e muss auch raus :-)
Mach langsam, du schaffst das noch.
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Skorti
Bei einer Ummeldung eines Wagens von vor 2005 wird der alte Kraftfahrzeugschein aber eingezogen und der Besitzer erhält die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

Zumindest bei der Zulassung durch den Fragesteller, ist dies sicher geschehen.

Zurück zur Frage, wenn der Vorbesitzer den Wagen an die Person, die den Wagen an den Fragesteller verkauft hat, verkauft hat (ist das nicht ein scheußlicher Satzbau), dann sollte die Beweisführung kein Problem sein.

Da stellt sich eher die Frage, will man sich den Stress mit Anzeige und Gerichtsterminen etc. antun oder ist man nur am Ergebnis interessiert. Mir würde es reichen, das Geld zurück zu bekommen und ich würde auf eine Anzeige verzichten.
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Cordelier
sorry elfi, ich hab heut so mt den "e"s zu tun das ich gar nicht mehr weiß wo die alle geblieben sind???????
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bh_roth
Mit den i's auch. Und wenn wir schon dabei sind, auch mit den Kommas und den s'. Wenn ich weiter lese, finde ich bestimmt noch mehr. Hehe.
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Dorfdepp
Die vom Kommiss schreiben Kommas, was der Duden erlaubt. Die mit Abitur schreiben Kommata.
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bh_roth
Letztendlich ist es mir wurscht, was der Duden erlaubt.
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Dorfdepp
Der Duden erlaubt auch das schreckliche Wort "nichtsdestotrotz". Das ist in der Ulk-Szene der 70-er Jahre als Verballhornung der Begriffe "nichtsdestoweniger" und "trotzdem" entstanden. Heute findet man das in allen seriösen Publikationen. So ändert sich die Sprache, und wir dürfen das hautnah erleben. Das hat auch irgendetwas. Sprachentwicklung live.
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primusinterpares
Das einzig korrekte Deutsch tun wir im Revier hier.
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