Hundesteuer
Hallo .muss man sein hund auch anmelden wenn er sich nur auf privatgrundstück befindet?
Antworten (9)
@Klugscheißer ing: Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel, Hütehunde), darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder aus Art. 105 Abs. 2a GG (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt.
@ing: "Über die Besteuerung entscheidet dann die Gemeinde. Bestimmte Hunde sind auf Antrag von der Steuer befreit oder genießen eine Reduzierung derselben." das war dein abgestrittener Steuerbetrag.
Um den mittlerweile stark beanspruchten Klugscheißer etwas zu entlasten, möchte ich den Korinthenkacker in´s Spiel bringen.
Die Frage ist eindeutig, und wurde auch eindeutig beantwortet.
Ein kleiner Zusatz wäre noch anzufügen, Wach-und Schutzhunde sind bei Gebäuden im Aussenbereich, sprich außerhalb von Ortschaften(das ist bundesweit unterschiedlich geregelt), von der Steuer befreit, aber nicht von der Anmeldepflicht.
Das übrige wurde bereits genannt,für Blindenhund, Zuchthund u.ä. gelten besondere Regeln, nach denen wurde aber nicht gefragt, das hätte mich auch verwundert.
Ausgestopfte Plüschhunde sind übrigens auch auch ausserhalb des Privatgrundstückes steuer-und anmeldefrei, auch wenn sie unten Rollen haben.
Falls man jedoch den 5KW-Motor des Rasentraktors in den Plüschhund implantiert, gilt die StvO.
Die Frage ist eindeutig, und wurde auch eindeutig beantwortet.
Ein kleiner Zusatz wäre noch anzufügen, Wach-und Schutzhunde sind bei Gebäuden im Aussenbereich, sprich außerhalb von Ortschaften(das ist bundesweit unterschiedlich geregelt), von der Steuer befreit, aber nicht von der Anmeldepflicht.
Das übrige wurde bereits genannt,für Blindenhund, Zuchthund u.ä. gelten besondere Regeln, nach denen wurde aber nicht gefragt, das hätte mich auch verwundert.
Ausgestopfte Plüschhunde sind übrigens auch auch ausserhalb des Privatgrundstückes steuer-und anmeldefrei, auch wenn sie unten Rollen haben.
Falls man jedoch den 5KW-Motor des Rasentraktors in den Plüschhund implantiert, gilt die StvO.