Hydraulischer Abgleich bei Wechsel des Heizkessels
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches vor ca. 20 Jahren gebaut wurde. Jetzt soll der Kessel gegen einen modernen Brennwertkessel ausgetauscht werden.
Das Rohrleitungssystem wird nicht geändert. Es sind Heizkreisverteiler für die Fußbodenheizung eingebaut, Die Vorlaufleitungen werden für jeden Raum individuell mittels elektrischer von den Raumthermostaten angesteuerte Ventilen geregelt. In jeder Rücklaufleitung sind von Hand einstellbare Regelventile eingebaut, die entsprechend der Ergebnisse des hydraulischen Abgleichs eingestellt wurden.
Aus meiner Sicht ist ein erneuter hydraulischer Abgleich nach Austausch des Kessels nicht erforderlich, da die Rohrleitungen nicht geändert werden und der Wärmebedarf für die einzelnen Räume dem Urzustand entsprechen. Auch fürchte ich, dass der vorhandene hydraulische Abgleich qualitativ besser ist, da die für die Hydraulik wichtige Informationen ursprünglich besser bekannt waren, als es heute bei von Putz und Estrich der Ansicht verborgen möglich sein wird.
Das Rohrleitungssystem wird nicht geändert. Es sind Heizkreisverteiler für die Fußbodenheizung eingebaut, Die Vorlaufleitungen werden für jeden Raum individuell mittels elektrischer von den Raumthermostaten angesteuerte Ventilen geregelt. In jeder Rücklaufleitung sind von Hand einstellbare Regelventile eingebaut, die entsprechend der Ergebnisse des hydraulischen Abgleichs eingestellt wurden.
Aus meiner Sicht ist ein erneuter hydraulischer Abgleich nach Austausch des Kessels nicht erforderlich, da die Rohrleitungen nicht geändert werden und der Wärmebedarf für die einzelnen Räume dem Urzustand entsprechen. Auch fürchte ich, dass der vorhandene hydraulische Abgleich qualitativ besser ist, da die für die Hydraulik wichtige Informationen ursprünglich besser bekannt waren, als es heute bei von Putz und Estrich der Ansicht verborgen möglich sein wird.
Antworten (3)
Lieber Gast, vom Grundsatz her stimme ich in allen Punkten zu.
Öffentlich rechtlich ist der Abgleich ebenfalls nicht zwingend gefordert.
Aufgrund diverser Fachregeln und Normen ist dieser jedoch nach einem Kesseltausch zwingend erforderlich.
Öffentlich rechtlich ist der Abgleich ebenfalls nicht zwingend gefordert.
Aufgrund diverser Fachregeln und Normen ist dieser jedoch nach einem Kesseltausch zwingend erforderlich.
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Ich dachte hier nutzt einfach mal jemand sein Recht auf freie Meinungsäußerung.
Ich dachte hier nutzt einfach mal jemand sein Recht auf freie Meinungsäußerung.
Da eine 20 Jahre alte Anlage ersetzt wird sind die Werte der alten Anlage nicht mehr als Bezug zu nutzen.
Die neue Anlage wird wesentlich effizienter arbeiten und dazu ist ein neuer Abgleich unumgänglich um Strom und Brennstoff möglichst einsparend zu verwenden.
Die neue Anlage wird wesentlich effizienter arbeiten und dazu ist ein neuer Abgleich unumgänglich um Strom und Brennstoff möglichst einsparend zu verwenden.