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Gast

Kosten f. Hydr. Abgleich auf Mieter umlegbar?

In der Wohnanlage wurde ein Hydraulischer Abgleich erfolgreich durchgeführt. Können diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Von KFW haben die Eigentümer einen Zuschuss erhalten.
Jetzt schon Danke für die Anworten.
Gruß Elfriede
Frage beantworten Frage Nummer 3000040947 Frage melden

Antworten (2)
rudixxx
Was ist denn ein "Hydraulischer Abgleich "?
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Musca
Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden, Zuschüsse der KFW sind selbstverständlich zuvor abzuziehen. Der hydraulische Abgleich ist eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Heizkosten, dürfte sich relativ schnell bezahlt machen.
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