Ich, 62, arbeitslos. Wenn Arb.-Amt Stelle vermittelt für ca 4 - 6 Wochen und ich werde in dieser Zeit krank, bekomme ich dann kein gesetzliches Krankengeld?
Ich bin 62 Jahre alt und habe mein ganzes Leben als Verkäuferin gearbeitet. Nun bin ich seit einem Jahr arbeitslos und fühle mich auch nicht mehr in der Lage 8 - 10 Stunden im Verkaufsraum zu stehen. Nun will das Arbeitsamt mir ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit und nur für diese Zeit eine Arbeit in einem großen Kaufhaus vermitteln. Meine Frage: Kann ich Krankengeld in dieser Zeit beanspruchen, wenn z.B mein Rücken diese Plackerei nicht mehr aushält .
Antworten (5)
Die eigentliche Frage kann ich nicht beantworten, aber:
ein Attest von einem Orthopäden wäre sinnvoller, also ein Nachweis, dass du diese Belastung nicht mehr aushälst.
ein Attest von einem Orthopäden wäre sinnvoller, also ein Nachweis, dass du diese Belastung nicht mehr aushälst.
Die Empfehlung vom Denis ist vom Grundsatz her schon mal nicht schlecht. Du könntest aber auch Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, damit das Arbeitsamt dich irgendwann in Ruhe läßt.
Wenn ich deine Frage direkt beantworten soll, dann müssen wir erstmal bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anfangen. Diese greift nämlich erst ab der 4. Woche des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)
Wenn du diese 4 Wochen nicht durchhältst, fällt Entgeltfortzahlung für dich flach.
Und wer keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält, hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Dies findet man im § 44 Abs.2 Pkt. 3 SGB V: »Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Versicherte (...), die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (...) haben.«
Wenn ich deine Frage direkt beantworten soll, dann müssen wir erstmal bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anfangen. Diese greift nämlich erst ab der 4. Woche des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)
Wenn du diese 4 Wochen nicht durchhältst, fällt Entgeltfortzahlung für dich flach.
Und wer keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält, hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Dies findet man im § 44 Abs.2 Pkt. 3 SGB V: »Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Versicherte (...), die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (...) haben.«
Im Wiki-Artikel »Krankengeld (Deutschland)« habe ich jetzt eine gegenteilige Aussage gefunden. Allerdings ohne Belege. »Arbeitnehmer, die in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkranken, erhalten Krankengeld, da in dieser Zeit noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entstehen kann.« Danach kannst du tatsächlich Krankengeld erhalten. Der § 44 Abs. 2 SGB V meint anscheinend Versicherte, für die von vornherein kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Und das trifft nicht auf dich zu.
so und jetzt noch mal eine quelle, die meine erste these stützt.
»Der Gesetzgeber hat für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben, den Krankengeldanspruch aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Betroffen hiervon sind Personen in einer unständigen Beschäftigung und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als zehn Wochen befristet ist.«
»Der Gesetzgeber hat für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben, den Krankengeldanspruch aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Betroffen hiervon sind Personen in einer unständigen Beschäftigung und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als zehn Wochen befristet ist.«