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Noby_dick

ich bin aus meiner wohnung ausgezogen habe jetzt noch eine betriebskostennachzahlung erhalten. für die ganzen fünf jahre die ich da gewohnt habe. muss ich das komplett bezahlen? das ist viel zu viel für mich.

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Antworten (4)
Bellicosa
Sie haben zwei Möglichkeiten:entweder googlen Sie "Betriebskostennachzahlung"
und machen sich selbst kundig,oder Sie wenden sich an den" Mieterbund" und
holen sichdort Ihre Informationen.
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Heinrich Krüger
nein, laut gesetz muss bis zum 31.12. des folgejahres die abrechnung vorliegen, also für 2009 bis zum 31.12.2010. du brauchst dann nur für 2009 zahlen. wenn du aber ein guthaben hast (selbst für nur ein jahr), kannst du diese drei jahre rückwirkend, also in unserem beispiel bis 2007, zurückfordern. es darf nicht mit einer schuld verrechnet werden.
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SuperMario
Hallo! Das ist so natürlich nicht korrekt. Betriebskosten müssen spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten für den entsprechenden Zeitraum erstellt sein. Nachzahlungen für vorhergehende Jahre müssen daher wegen der Überschreitung dieser Fristnicht geleistet werden.
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sahneschnitte
Das geht ja mal gar nicht. der Abrechnungszeitraum darf nur 1 Jahr betragen. Normalerweise Kalenderjahr, es sein denn im Mietvertrag ist was anderes festgelegt. Die Abrechnung muß innerhalb eines Jahres erfolgen. Sprich Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007 bis zum 31.12.2008. So kenne ich das. jedenfalls solltest Du sofort Widerspruch einlegen. Der Betrag ist nicht fällig!!!
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