Ich bin geschieden, möchte nun mit meinem neu Partner zusammenziehen. Allerdings gehört das helfte meines Haus mein Ex-Mann. Muss mein neue Partner Miete an mein Ex-Mann zahlen?
Ich und Ex-Mann haben immer noch ein gemeinsames Einfamilienhaus. Ich zahle seit 2 Jahre die Darlehen und Verbindlichkeiten ganz alleine. Nun möchte mein neue Partner ab 1. Dez. zu mir ziehen. Vergangene Freitag bekam ich dann ein Brief von Rechtsanwältin meines Ex-Mannes, er verlang miete! Wie soll ich reagieren?
Antworten (6)
Ich bin der Meinung, die Fragestellerin zahlt bereits Miete. Wenn ihm die Hälfte gehört, sie aber den Kapitaldienst für beide Hälften alleine leistet, dann zahlt sie ihrem Ex praktisch seine Hälfte mit ab. Das würde ich, wohlwollend betrachtet, als Miete verstehen. Wenn er jetzt Miete will, müßte er dann nicht seine Hälfte selbst abzahlen ? Bleibt noch zu überlegen, wieviel Miete der halbe Eigentumsanteil wert ist, den er bei der Scheidung hatte. Man müsste hier mal grundsätzlich klare Verhältnisse schaffen.
Das mit dem Anwalt befürworte ich auch auf jeden Fall. Zumal der Ex auch gleich über den Anwalt Miete verlangt. Das ist schon mal ein unfreundlicher Akt und lässt nichts Gutes hoffen. Ich nehme an, die Fragestellerin war viel zu lange zu gutmütig.
Das Zusammenziehen oder das Zusammenleben mit einem Dritten, einem Lebensgefährten, kann der Vermieter letztlich weder verhindern noch verbieten. Auch das steht im Gesetz. Nach Paragraph 553, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Mieter Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist bei der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft natürlich der Fall.
Das hat auch der Bundesgerichtshof so entschieden.
Das hat auch der Bundesgerichtshof so entschieden.
och Mäxchen, kannst nicht lesen ? Es steht alles schon geschrieben. Kümmere dich lieber um deine Vts.
Ohne nähere Kenntnis der Scheidungsvereinbarung und der Darelehensverträge ist eine Beantwortung etwas spekulativ. Ich setze mal folgende Prämissen: 1. Das Haus gehört euch nach wie vor beiden. 2. Die Darlehensverträge lauten auf euch beide.
Dann kann dein Ex-Mann von dir eine Nutzungsentschädigung verlangen (Miete). Allerdings musst du erst nach Aufforderung zahlen. Die ist erfolgt. Dafür kannst du dir von ihm die Hälte der Darlehensleistungen zurückholen (Ausgleich für gesamtschuldnerische Haftung).
Dann kann dein Ex-Mann von dir eine Nutzungsentschädigung verlangen (Miete). Allerdings musst du erst nach Aufforderung zahlen. Die ist erfolgt. Dafür kannst du dir von ihm die Hälte der Darlehensleistungen zurückholen (Ausgleich für gesamtschuldnerische Haftung).