Ich bin nie von der Polizei vorgeladen worden um mich zu dem Fall zu äußern. Ist das vom Gezetz her nicht vorgeschrieben?
Antworten (5)
Du hast vergessen zu schreiben, ob du Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter bist. Das Gesetz schreibt der Polizei nicht vor, wen sie laden muss. Es schreibt nur vor, dass sorgfältig ermittelt werden muss. Du kannst aber auch selbst zur Polizei gehen und eine Aussage machen, wenn du meinst es wäre für den "Fall" hilfreich.
@ Amos *grins*
Wie? Du auch nicht. Das ist ja frech. Die Polizei von heute ist auch nicht mehr das, was sie mal war
Wie? Du auch nicht. Das ist ja frech. Die Polizei von heute ist auch nicht mehr das, was sie mal war
Vieleicht möchte sich einer äußern, der nichts Relevantes zu dem Fall beizutragen hat, nur um sich wichtig zu machen.