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Lisa Graf

Ich bin schwanger. Habe ich nach der Geburt meines Kindes automatisch Anspruch auf Elterngeld und wenn ja, wo muss ich es beantragen?

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Antworten (5)
Highspeed
Solltest Du tatsächlich die Mutter sein, hast Du auch Anspruch auf Elterngeld. Beantragt wird dieses beim Land oder der Gemeinde. Geh mal zum Bürgerbüro Deiner Stadt, die können dir helfen.
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Sina Simon
Hallo, meines Wissens hat jeder Anspruch auf das Elterngeld, der vor der Schwangerschaft erwerbstätig war. Das Elterngeld wird von den Bundesländern gezahlt, also informier dich am besten auf der Homepage deines Bundeslandes. Da findest Du bestimmt einen Link zu der Stelle, die die Anträge ausgibt und bearbeitet.
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Erica Ludwig
Ja, ab der der Geburt des Kindes hast Du 12 Monate Anrecht auf Elterngeld, zwei Monate zusätzlich gibt es (die sogenannten Partnermonate), wenn Du in einer Partnerschaft lebst und einer von Euch beiden seine Erwerbstätigkeit deutlich reduziert. Den Antrag stellst Du bei der Elterngeldstelle Deiner Kommune. Erkundige Dich aber unbedingt nach den rechtlichen Änderungen ab 2011!
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KroshkaMaya
Ja, du hast automatisch Anspruch. Berechnet wird die Höhe anhand deiner Einkünfte der letzten zwölf Monate vor der Elternzeit. Den Antrag auf Elterngeld stellst du direkt bei der Elterngeldstelle deiner Stadt. Du kannst auch persönlich vorbeigehen und dich beim Ausfüllen des Antrages beraten lassen.
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Amaroqwolf
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), das für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gilt, setzte das Elterngeld an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes.[1] Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis längstens 14 Monate (aber nur 10 bis 12 Monate bei Bezug von Mutterschaftsgeld) unmittelbar nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, welches den Antrag auf Elterngeld stellt und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Nicht-Erwerbstätige erhalten das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.
Quelle:
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