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Schnuller65

Ich hab bei ner Online Auktion ein kaputtes Handy ersteigert, aber der Verkäufer verweigert den Umtausch. Darf er das? Was kann ich tun?

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Antworten (7)
bh_roth
Obwohl ich nicht glaube, dass du ein echter User bist, gibt es eine Antwort. Das Gerät wurde als Gebraucht verkauft? Vielleicht als Gerät zum Ausschlachten? Und es kommt nicht von einem kommerziellen Anbieter? Dann hast du Pech gehabt.
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Oberguru
Zusätzlich zum inschenjeur: Man wirft gutem Geld kein schlechtes hinterher. Will sagen, dass man Aufwand und weiteres Geld abschätzen sollte.
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Fredolino
Sie haben ein "kaputtes Handy" ersteigert. Was ist den der Umtauschgrund?
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Tommitom
Hatten den Fall erst kürzlich in der Familie. Dort konnte dem Verkäufer aber nachgewiesen werden, dass er das Handy erst vor wenigen Wochen selber als ausdrücklich defekt gekauft hatte. Gab ne Anzeige wegen Betruges. So blöd muss man erstmal sein...
Ansonsten kannst Du wahrscheinlich nicht viel tun. Wer will nachweisen, dass das Gerät nicht bis zum Versand funktioniert hat.
Deshalb nehme ich schon lange Abstand von diesem Auktionsportal. Man wird nur noch verarscht. Interessiert den Betreiber mit den vier Buchstaben aber nicht, der macht ja sein Geld mit den Verkäufen...
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EliasTheMessi
Das darf er nicht. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, auf dieser Basis müssen auch die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wenn versprochen war, dass das Handy funktioniert, dann muss er deinem Drängen nachkommen. An deiner Stelle würde ich mich mal bei dem Träger der Auktion beschweren.
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marcidarci24
Du solltest dich zunächst an den Betreiber des Auktions-Portals wenden und dien Problem mit dem Verkäufer schildern. Ansonsten gibt es ja eigentlich immer ein Bewertungssystem, wenn alles nichts bringt, dann solltest du ihm sagen, dass er eine sehr schlechte Bewertung bekommt - vielleicht hilft das!
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Juschusta57
wenn es ein privater verkäufer ist, hat man meist schlechte karten, da die meisten eine gewährleistung ausschließen. bei gewerblichen händlern sieht das anders aus - die müssen bei online-verkäufen vier wochen rückgabefrist einräumen. in dem fall kannst du das handy zurückschicken und erstattung des kaufpreises verlangen.
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