Joel J33
Ich hab nen Bullmastiff und ziehe bald nach Schwerin. Wird der Mastiff dort als Listenhund geführt? Muss ich Einschränkungen befürchten?
Antworten (6)
mastbullen dürfen nicht in der stadt gehalten werden, auch wenn du all deine hütehunde in einer liste aufführst.
Bullmastiff und Schwerin? Da kommen mir ganz merkwürdige Assoziationen in den Sinn. Hast du weiße Schnürsenkel in deinen Stiefeln? Dann solltest du mit dieser Kombination keine Probleme bekommen.
Der Bull-Mastiff ist in Mecklenburg-Vorpommern auf der Liste 2 geführt. Liste 2 heißt: Die Gefährlichkeit wird vermutet kann aber durch einen Wesenstest widerlegt werden. Einige Bundesländer unterscheiden nicht zwischen den Listen 1 und 2. Mecklenburg-Vorpommern schon. So ist es möglich, mit dem Bullmastiff einen Wesenstest abzulegen.
Der Bullmastiff steht zwar nicht auf der Liste, jedoch gibt es immer noch Gemeinden, die eine Erhöhte Kampfhundsteuer verlangen. man sollte direkt bei der Gemeinde wo man hin zieht nachfragen wie das mit Bullmastiff aussieht, um auf der sicheren Seite zu sein. Man kann aber auch im Internet, wenn man auf die Webseite der Stadt geht schon einige Informationen darüber bekommen.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt der Bullmastiff als Listenhund. Allerdings als Listenhund auf der Liste 2. Man vermutet die Gefährlichkeit des Hundes, kann diese aber durch einen Wesenstest widerlegen. Der Bullmastiff ist erheblich höher in der Hundesteuer und kostet ebenfalls erheblich mehr Geld bei einer erforderlichen und vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.