Antworten (4)
Die Haltung von Giftschlangen ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Du solltest dich deshalb entweder in der Tierhandlung, oder dem ansässigen Veterinäramt erkundigen, ob ein Sachkundenachweis erforderlichist. Meiner Meinung nach ist dieser unerlässlich für die Haltung von Schlangen.
Das glaube ich nicht, denn in einigen Bundesländern gibt es besondere Vorschriften oder die Haltung von giftigen Schlangen ist sogar verboten. Da solltest Du Dich zunächst beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen und dann wirst Du eine solche Schlange wahrscheinlich nur bei Züchtern kaufen können, denn einer normalen Tierhandlung ist das wahrscheinlich zu gefährlich.