Ceddisel
Ich habe bereits meinen ganzen Jahresurlaub genommen, will aber vor Jahresende kündigen. Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Antworten (4)
Wenn du in der zweiten Jahreshälfte austrittst, steht dir dein gesamter Jahresurlaub zu (siehe §5 BUrlG).
Wahrscheinlich wird es dann in deinem Fall auf einen unbezahlten Urlaub hinauslaufen. Es wird dann anteilmäßig berechnet wie viele Tage es im Berhältnis sind und diese werden dir dann vom letzten Gehalt abgezogen. Wenn dein Arbeitgeber sehr kulant ist, passiert vielleicht gat nichts.
Da du bereits Urlaub genommen hast, scheinst du die einmalige Wartezeit von 6 Monaten ab Neueinstellung ja bereits überschritten zu haben. Kündigst du in der zweiten Jahreshälfte, hast Du Anspruch auf deinen kompletten Jahresurlaub und nicht nur auf einen anteiligen, wie wenn du in der ersten Jahreshälfte kündigen würdest.
Dien URlaub iwrd, wie bei einer Einstellung mitten im Jahr auch, mit der angestellten Zeit verrechnet. Die Tage, die du nehmen kannst, werden also weniger. Wenn der Urlaub schon weg ist, kannst du das mit Überstunden ausgelichen, oder nach dem Kündigungstermin entsprechend viele Tage dranhängen.