LanneMann24
Ich habe ein Buch aus der Bücherei verloren, dürfen die mir wirklich die Mahngebühren + den doppelten Wert des Buches in Rechnung stellen?
Antworten (7)
Einfach nicht zahlen ist ganz große Klasse - viel Spaß mit noch höheren Kosten und evtl. dem Gerichtsvollzieher.
@starmax: Mal abgesehen davon, dass das hier ein konstruierter, nicht realer Fall ist, ist es meiner Meinung nach keine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern des Anstandes. Du kannst doch hier nicht wirklich ernsthaft den Tipp geben, diese Sache einfach auszusitzen? Als ich mir noch Bücher ausgeliehen habe, war das bei einer Stadtbibliothek, und die haben - richtig - keinen Titel für Rechtsstreitigkeiten, aber die Stadt hat ihn. Und dann gehen die Gesamtkosten für den Entleiher schnell mal in einen hohen 3-stelligen Betrag. Und selbst eine kleine Bibliothek, wieso sollte die nicht den Rechtsweg bestreiten? Das Verfahren wird doch gewonnen, weil der Entleiher nicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Und diese Kosten kommen noch oben drauf.
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Ich persönlich würde, wie schon vorgeschlagen, das Buch neu kaufen und der Bibliothek überlassen. Da könnte ich mir vorstellen, dass sie mit sich reden lassen, was die Mahngebühren und den doppelten Preis angeht.
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Ich persönlich würde, wie schon vorgeschlagen, das Buch neu kaufen und der Bibliothek überlassen. Da könnte ich mir vorstellen, dass sie mit sich reden lassen, was die Mahngebühren und den doppelten Preis angeht.
@starmax, nein, deinen Fall nehme ich nicht als konstruiert an. Aber die Zombiefrage ist es, und darauf bezog ich mich.
Welche Strafe für ein verloren gegangenes Buch zu erwarten ist, ist in der Regel in der Benutzerordnung der jeweiligen Bücherei zu entnehmen. In der Regel werden Mahngebühren erhoben und das Buch muss mindestens im Wert seines Preises ersetzt werden. Hinzu kommt außerdem eine Verwaltungsgebühr für den erhöhten Aufwand, dessen Höhe jede Bibliothek selbst festlegt.
Das kommt immer auf den Zeitraum an,Wie lange das Buch schon abhanden ist.
Eigentlich kann man es auch über seine Haftpflichtversicherung versuchen ob die den Schaden tilgt.
Denn sowas passiert ja nicht Absichtlich.
Die Gebühren setzen sich aus dem Zeitraum des abgabetermins und des Feststellen des Abhanden sein des Buches.
Den doppelten Wert des Buches dürfen sie meines erachtens nicht in rechnung stellen
Eigentlich kann man es auch über seine Haftpflichtversicherung versuchen ob die den Schaden tilgt.
Denn sowas passiert ja nicht Absichtlich.
Die Gebühren setzen sich aus dem Zeitraum des abgabetermins und des Feststellen des Abhanden sein des Buches.
Den doppelten Wert des Buches dürfen sie meines erachtens nicht in rechnung stellen
Normalerweise reicht es, wenn man entweder eine neue Ausgabe des verloren gegangenen Buches besorgt, oder der Schaden, der auf Seiten der Bibliothek entstanden ist, muss ersetzt werden. Hier wird der Handelswert des Buches gezahlt.Mahngebühren könnten dann berechnet werden, wenn der Bibliothek erst nach Rückgabedatum Auskunft über den Verlust gegeben wird.