Gumpert
Ich habe eine erste Mahnung erhalten, doch den Betrag habe ich schon überwiesen. Muss ich trotzdem die Gebühren zahlen?
Antworten (5)
Frag denjenigen, der die Rechnung und die Mahnung ausgestellt hat. In aller Regel wird er auf die Mahngebühren verzichten, vor allem, wenn die Mahnung auf seinen Fehler zurückgegangen ist (und Du ihm das nachweisen kannst!)
Für gewöhnlich steht unter den Briefen:
"Sollten Sie die Zahlung bereits getätigt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos" Oder ähnliches. Das bedeutet, dass du die Mahngebühren nicht zahlen musst.
"Sollten Sie die Zahlung bereits getätigt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos" Oder ähnliches. Das bedeutet, dass du die Mahngebühren nicht zahlen musst.
nein, musst du nicht. telefoniere am besten mal mit dem versandhaus, kunden oder so und kläre die situation. du kannst ja auch die zahlung anhand des kontoauszuges nachweisen. oftmals genügt eine kopie mit geschwärzten anderen umsätzen, und der sachverhalt ist geklärt.
Als ich noch etwas jünger war und meine Finanzen eher chaotisch organisiert waren, habe ich grundsätzlich auf Mahnungen nur den Originalbetrag (ohne Mahngebühr) überwiesen. Da kam nie etwas nach.
Manchmal braucht die Mahnung auf dem Postweg etwas länger. Der Brief war wohl schon unterwegs. Überprüfe nochmal, ob das Geld wirklich weg ist. Wenn ja, vergiss die Mahnung, falls eine zweite kommt, ruf da an und weise darauf hin, dass schon vor der ersten Mahnung gezahlt wurde.