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Levin Bauer

Ich habe einen Garagenfund gemacht in einer Garage, die ich neu gemietet habe. Darf ich ihn behalten oder muss ich ihn wem melden?

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Antworten (4)
Bad_Cat_No1
Grds. gilt weiterhin § 965 BGB - wer eine verlorene Sache, deren Wert über 10 € liegt, findet, muss dies anzeigen – entweder dem Eigentümer oder Fundamt. Alles andere wäre (Fund-)unterschlagung gem. § 246 StGB.
Als verloren gilt eine Sache, wenn der Eigentümer nicht weiß, wo sie sich befindet. Da die Sache sich in einer vom Eigentümer ehemals genutzten Garage befindet, müsste er eigentlich wissen, was er dort gelagert hatte. Dann könnte § 959 BGB greifen, der die Besitzaufgabe regelt. Die Sache wird dadurch herrenlos und kann von jedem in sein Eigentum übernommen werden.
Aber Vorsicht: Glaubt der Eigentümer z.B. nur leere Kisten zurückzulassen, in denen sich aber tatsächlich noch Inhalt befindet, hat er nur das Eigentum an den Kisten, nicht jedoch am Inhalt aufgegeben - es greift wieder Fundrecht. Und wenn dem ehem. Eigentümer plötzlich der Geistesblitz kommt, wo er seine Sachen „vergessen“ hat, kann er Herausgabe verlangen und evtl. sogar Anzeige wg. Unterschlagung erstatten.
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Becks_Finest
Ich würde mal sagen, hier gilt das Sprichwort: Ehrlich währt am längsten. An Deiner Stelle würde ich damit zum Vermieter gehen und abklären lassen, wem die Fundsache gehört. Wenn es etwas Wertvolles ist, dann steht Dir eigentlich auch Finderlohn zu. Du kannst die Sache auch im Fundbüro abgeben, aber das macht sicher wenig Sinn. Wende Dich an den Vermieter.
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L.Seidel1976
Du solltest Dich in jedem Fall zunächst an den Vermieter wenden. Entweder hat er die Garage vorher selbst genutzt oder aber der Vormieter. Er wird also genau wissen, wem Dein Fund gehört bzw. kann es in Erfahrung bringen. Sollte es sich dabei um einen Artikel von Wert oder gar Bargeld handeln, springt dann vielleicht auch noch ein kleiner Finderlohn für Dich raus.
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NiWa_12
Das kommt immer darauf an, um welchen Wert es sich bei diesem Fund handelt. Ist es ein größerer Geldbetrag, sollte es moralisch selbstverständlich sein, dies dem Besitzer zu melden. Ist der Besitzer nicht ermittelbar, kann man solche Funde auch immer bei der Polizei melden, die sind dann verpflichtet, sich darum zu kümmern.
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