Sarah Stone 1977
Ich interessiere mich für eine Genossenschaftswohnung. Wie berechnen sich dabei eigentlich die Anteile?
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Die Anteile an einer Genossenschaft berechnen sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie der Höhe des jeweils eingezahlten Anteiles. Tritt ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, gelten die gleichen Regeln für die Rückzahlung des Gewinnanteiles, den die Genossenschaft innerhalb von sechs Moanten auszahlen kann.
Die Berechnung an einer Genossenschaft richten sich danach wieviele Anteilsscheine in Umlauf sind. Wenn 1000 Stück im Umlauf sind zu je 100 Euro, dann können mit 1000 Euro 10 Stück oder ein Prozent erworben werden. Grundsätzlich hat für eine Wohnung das Mitglied Vorrang, das mehr Anteile hält.